Kunstköderverbot am NOK in der Zanderschonzeit

Ab 2026 gilt am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) eine angepasste Regelung zur Zanderschonzeit. Ziel der Maßnahme ist es, den Zander während der Laichzeit vorsorglich zu schützen und langfristig stabile Bestände im NOK zu sichern.

In der Zanderschonzeit darf am NOK nicht mehr mit Kunstködern gengelt werden.

Bild: W. Krause, bearbeitet

In der Zanderschonzeit darf am NOK nicht mehr mit Kunstködern geangelt werden.

Ab 2026 gilt ein neues Kunstköderverbot am NOK. Während der Zanderschonzeit vom 01. März bis 31. Mai ist das Angeln mit Kunstködern im westlichen Teil des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) nicht erlaubt. Das Kunstköderverbot am NOK in der Zanderschonzeit betrifft ausschließlich den Einsatz von Kunstködern im genannten Zeitraum und Abschnitt. Die neue Regelung wurde vom Landesangelverband Schleswig-Holstein in Gang gebracht und in Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) umgesetzt.

Ausnahme vom Kunstköderverbot am NOK

Eine wichtige Ausnahme gilt weiterhin: Heringspaternoster dürfen im gesamten Nord-Ostsee-Kanal auch während der Zanderschonzeit verwendet werden.

Hintergrund der neuen Regelung

Die Anpassung der Regelung geht auf einen Antrag aus der Mitgliedschaft des Landesangelverbandes Schleswig-Holstein zurück. Dieser Antrag wurde auf der Jahreshauptversammlung 2025 mit großer Mehrheit angenommen. In den vergangenen Jahren wurde ein deutlich gestiegener Angeldruck sowie eine zunehmende Entnahme von Zandern am Nord-Ostsee-Kanal festgestellt.

Zudem wurden vermehrt Schonzeitverstöße gemeldet. Dazu zählten sowohl die gezielte Befischung und Entnahme von Zandern während der Schonzeit als auch das fachlich und ethisch nicht vertretbare Zanderangeln unter dem Vorwand der Barschangelei.

Warum wurde das Kunstköderverbot eingeführt?

Der Nord-Ostsee-Kanal zählt zu den produktiven und attraktiven Zandergewässern in Schleswig-Holstein. Um auch künftig gute Angelmöglichkeiten und stabile Bestände zu gewährleisten, wird bewusst das Vorsorgeprinzip angewendet.

Ungestörte Zander können sich während der Laichzeit erfolgreicher vermehren. Mit dem Kunstköderverbot am NOK in der Zanderschonzeit soll die gezielte Schonzeitbefischung unterbunden und klare, verständliche Rahmenbedingungen für alle Anglerinnen und Angler geschaffen werden.

Warum gilt die Regelung nur westlich von Sehestedt?

Die räumliche Begrenzung für das Kunstköderverbot am NOK in der Zanderschonzeit beruht auf fachlichen Gründen. Östlich der Fähre Sehestedt ist der Salzgehalt des Wassers höher, sodass dort kein relevantes Zanderlaichgeschehen stattfindet.

Aus diesem Grund konzentriert sich das Kunstköderverbot auf den westlichen Abschnitt des Nord-Ostsee-Kanals. Die Zanderschonzeit selbst gilt weiterhin für das gesamte Gewässer.

Auswirkungen auf andere Fischarten

Das Angeln auf Meerforelle, Dorsch und Barsch mit Kunstködern bleibt im Frühjahr im östlichen Bereich des Nord-Ostsee-Kanals weiterhin möglich und ist von der neuen Regelung nicht betroffen.


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