EU einigt sich auf Fangquoten für die Ostsee 2026

Die EU hat sich über die künftigen Fangquoten für die Ostsee geeinigt. Für Angler bleibt die Lage unverändert, auch das Fangverbot für Dorsch bleibt weiterhin bestehen.

Angler Ostsee

Bild: Adobe Stock / Karl

Die neuen Regelungen für Angler und Berufsfischer für die Ostsee stehen nun fest: Für Angler wird sich dabei 2026 nichts Grundlegendes ändern.

Die neuen Fangquoten für die Ostsee 2026 stehen fest: Die Freizeitfischerei auf Lachs (Salmo salar) bleibt erlaubt. Wobei weiterhin ein Besatzlachs mit abgeschnittener Fettflosse pro Tag entnommen werden darf. Diese Fische stammen aus Besatzmaßnahmen, bei denen die Fettflosse vor dem Aussetzen entfernt wurde. Alle Wildlachse müssen zurückgesetzt werden. Das Entnahmeverbot für Dorsch (Gadus gadus) bleibt ebenfalls bestehen.

Lachs-Fangquoten für die Ostsee

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hatte am 28. Mai 2025 seine Fangempfehlung für den Atlantischen Lachs (Salmo salar) in der Ostsee (SDs 22-31) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das Gutachten des ICES enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz schwacher Lachsbestände in einigen wenigen Flüssen durch Schließung der Befischung auf den gemischten Bestand, sowohl für die Freizeit- als auch für die kommerzielle Fischerei im Hauptbecken. Küstenfischerei ist nur in der Ålandsee und im Bottnischen Meerbusen (nördlich von 59,30 N) während der Laichwanderung (Anfang Mai bis Ende August) möglich. Die empfohlene Gesamtmenge wird dort von 40.000 Lachse (ICES-Gutachten für 2024) auf 30.000 Lachse abgesenkt.

Lachs Vorzeiger Ostsee

Bild: Adobe Stock / Piotr Wawrzyniuk

Keine Änderung für Lachs-Angler in der Ostsee: 2026 darf weiterhin ein Besatzlachs pro Tag entnommen werden.

Die Europäische Kommission folgte der ICES-Empfehlung und empfahl ebenfalls, die Angelfischerei auf Lachs komplett einzustellen. In ihrem Kompromiss einigten sich die Fischereiminister aber darauf, die Regelung für das Jahr 2025 auch 2026 fortzuführen.

Dorsch: Keine Änderung in 2026

Für den Dorsch in der westlichen Ostsee (SD 22-24) bleibt es bei einer Beifang-Quote von 266 Tonnen für die Berufsfischerei. Die EU-Kommission hatte eine Reduzierung auf 42 Tonnen vorgeschlagen. Das Entnahmeverbot für die Angelfischerei bleibt jedoch auch 2026 weiter bestehen.

Dorsch Ufer Ostsee

Bild: Adobe Stock / Piotr Wawrzyniuk

Ein Bild aus der Vergangenheit: Auch 2026 gilt das Dorsch-Fangverbot für Angler in der Ostsee leider weiter.

Weitere Fangvorgaben für die Ostsee in 2026

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vom 28. Oktober 2025 heißt es, dass die Bedingungen für die deutsche Fischerei stabil bleiben. Es gebe keine zusätzlichen Einschränkungen für 2026. Die gezielte (Berufs-)Fischerei auf Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleibe weiterhin grundsätzlich geschlossen.

„Anlass zur Hoffnung gibt es weiterhin beim westlichen Hering: Die Anzeichen für eine Bestandserholung der letzten Jahre setzen sich fort. Deutschland hat sich daher in den schwierigen Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die kleine Küstenfischerei weiterhin westlichen Hering in begrenztem Rahmen mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen und Reusen gezielt fangen darf. Beim Dorsch muss die Schließung der gezielten Fischerei und der Freizeitfischerei fortgeführt werden – eine Erholung der Bestände ist weiterhin nicht in Sicht. Deutschland konnte jedoch – entgegen dem ursprünglichen Kürzungsvorschlag der EU-Kommission – eine Fortschreibung der bisherigen Beifangmengen für Dorsch erreichen. So bleibt gewährleistet, dass die Fischerei auf Plattfische wie Scholle, bei der Dorsch häufig Beifang ist, weiterhin ohne Einschränkungen möglich ist. Zudem hat sich der Rat auf eine Fortführung der Regelungen für die Freizeitfischerei auf Lachs geeinigt – auch künftig dürfen Angler einen Besatzlachs pro Tag fangen.“

Stellungnahme des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV)

„Wir begrüßen, dass die EU-Fischereiminister auch für 2026 eine maßvolle Nutzung der Lachsbestände durch Angler ermöglichen. Die Entnahme eines markierten Besatzlachses pro Tag bleibt weiterhin erlaubt – das ist ein wichtiges Signal. Das fortbestehende Entnahmeverbot für Dorsch ist zwar schmerzlich, aber aus Sicht des Schutzes dieses weiterhin kritischen Bestandes nachvollziehbar. Wir erwarten jedoch, dass die Politik den Wiederaufbau des Dorschbestandes mit deutlich mehr Engagement vorantreibt und Perspektiven für die Angelfischerei schafft. Der DAFV wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass wissenschaftsbasierte Entscheidungen getroffen werden, die Natur- und Nutzerinteressen in Einklang bringen – für eine lebendige Ostsee und eine starke, nachhaltige Angelfischerei“, sagt Alexander Seggelke, Geschäftsführer des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.

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