EU-Bleiverbot beschlossen – das müssen Angler jetzt wissen

Nach jahrelangen Debatten haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine schrittweise Einschränkung von bleihaltigen Angelprodukten verständigt. Was wurde beschlossen und darf man noch mit Blei angeln?

EU-Bleiverbot: Für klassische Bleie wie diese hat die EU nun feste Übergangsfristen bis zum Verkaufsverbot beschlossen

Bild: F. Schlichting

Schrittweiser Abschied: Für klassische Bleie wie diese hat die EU nun feste Übergangsfristen bis zum Verkaufsverbot beschlossen.

Wer glaubt, dass durch das Bleiverbot ab sofort alle Bleie aus den Tackleboxen verschwinden müssen, irrt: Der Beschluss enthält eine entscheidende Ausnahme.

Verkaufsverbot statt Nutzungsverbot

Die größte Überraschung des Beschlusses zum EU-Bleiverbot liegt in der rechtlichen Reichweite. Entgegen der ursprünglichen Pläne der EU-Kommission wurde kein generelles Nutzungsverbot für Angler verabschiedet. Eine knappe Mehrheit der Mitgliedsstaaten lehnte dieses ab. Der Handel mit bleihaltigem Angelgerät wird schrittweise verboten. Angler dürfen ihre vorhandenen Bestände nach aktuellem Stand weiterhin am Wasser einsetzen.

Der Zeitplan: Wann verschwindet das Blei aus den Regalen?

Sobald die Verordnung nach der dreimonatigen Prüfphase durch das EU-Parlament und den Rat in Kraft tritt (voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2026), gelten folgende Übergangsfristen für den Verkauf:

  • Nach 6 Monaten: Verkaufsstopp für Drop-In-Bleie und Bleidraht.
  • Nach 3 Jahren: Verkaufsstopp für alle Angelbleie und Kunstköder mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm.
  • Nach 5 Jahren: Verkaufsstopp für schwerere Gewichte im Bereich zwischen 50 Gramm und 1 Kilogramm.

Wichtig: Produkte mit einem Bleigehalt von unter 1 % sind von diesen Beschränkungen nicht betroffen und bleiben dauerhaft verkäuflich.

Neue Kennzeichnungspflicht für den Handel

Neben den Verboten führt die EU eine strenge Kennzeichnungspflicht ein. Während der gesamten Übergangsphasen sind Händler verpflichtet, bleihaltige Produkte mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. Da der finale Gesetzestext noch nicht veröffentlicht ist, stehen die exakten Details zur Gestaltung dieser Etiketten noch aus.

Ausnahmen: Was bleibt trotz EU-Bleiverbot erlaubt?

Trotz der strengen Regeln gibt es spezifische Ausnahmen für Nischenprodukte:

  • Kupferlegierungen: Köder aus Kupferlegierungen mit einem Bleigehalt von weniger als 3 % bleiben erlaubt.
  • Mikro-Schrotblei: Kleinstes Schrotblei unter 0,06 Gramm darf weiterhin verkauft werden, muss jedoch in einer kindersicheren Verpackung angeboten werden.

Kritik der EFTTA: „Handel ungeschützt“

Die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) reagierte gespalten auf die Nachricht. Zwar begrüßt man die Planungssicherheit, kritisiert aber das fehlende Nutzungsverbot scharf. Ohne ein solches Verbot befürchtet der Verband, dass der europäische Fachhandel benachteiligt wird, während Angler sich Bleiprodukte über illegale Importe aus Nicht-EU-Ländern beschaffen könnten. Die EFTTA hat bereits angekündigt, beim EU-Parlament weiter für eine Nachbesserung zu kämpfen, um den „Graumarkt“ einzudämmen.

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