Bei dem Erlass vom Land Niedersachsen, dem Landwirtschaftsministerium und dem Anglerverband (AVN) wurde ein Hechtentnahmefenster eingeführt. Damit sind Hechte unter 50 cm und Hechte über 90 cm ab sofort schonend abzuhaken und wieder zurückzusetzen.
Um festzustellen, wie es nach dem Hechtsterben um den Bestand im Steinhuder Meer steht, bittet der AVN alle Angler ihre Hechtfänge in die Fangstatistik einzutragen. Die Daten sind äußerst wertvoll – zumal der AVN im Herbst Untersuchungen durchführen wird, die zeigen, welchen Einfluss das massive Hechtsterben auf den Bestand gehabt hat bzw. noch hat.
Große Laichfische müssen erhalten bleiben
Der AVN begrüßt die Verfügung des Landes. Nur so ist der Hechtbestand im Steinhuder Meer hoffentlich gesichert und kann nachhaltig beangelt werden. Aufgrund der wissenschaftlich nachgewiesenen Bedeutung von großen Laichfischen zum Erhalt einer gesunden und naturnahen Fischbestandsstruktur, hat der AVN schon vor über 10 Jahren für bestimmte Fischarten an verschiedenen Gewässern Entnahmefenster für verschiedene Fischarten eingeführt.
Die neue Gewässerordnung gibt es hier.
Alle Infos zum Angeln im Steinhuder Meer liefert der AVN auf seiner Homepage unter
https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/steinhuder-meer/
Quelle: av-nds.de
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