Die Teichwirte und Angelvereine in Bayern bangen um ihre Existenz. Nachdem sie die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischotter erhalten hatten, wurde diese ihnen wieder vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof wieder entzogen. Ursprünglich hätten ab dem 1. Dezember bis zum Jahresende insgesamt 32 Fischotter in Bayern erlegt werden dürfen.
Der Grund für dieses Urteil: Mehrere Naturschutzverbände hatten gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt und bei Gericht einen Eilantrag eingereicht. Dieses gab den Naturschützern nun Recht und hielt die Genehmigung für „voraussichtlich“ rechtswidrig. So sei einer der Verbände „zu Unrecht“ an dem Verfahren beteiligt gewesen, was eine der beiden Verordnungen gegenstandslos machen würde. Ein letztendliches Urteil steht aber noch aus.
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Fischotter bedrohen Existenzen
Somit bleibt im Moment alles beim Alten. Doch die Fischotter fressen weiter und bedrohen Existenzen. Nachdem ihr Bestand lange gefährdet war, breiten sich die Raubtiere seit einiger Zeit immer weiter aus. Teichwirtschaften sind für sie die idealen Jagdgründe, da sie hier massenhaft Fisch finden – und damit die Betreiber zum Verzweifeln bringen. Allein im vergangenen Jahr 2022 verursachten Fischotter einen Schaden von 2,7 Millionen Euro in Bayern.
Dennoch wolle man die Betreiber nicht im Stich lassen, sagte CSU-Ministerin Michaela Kaniber in einem Gespräch zu dem Thema. Wenn jedoch die Jagd auf den Fischotter nicht möglich ist, bleiben nicht viele Alternativen, um das Problem einzudämmen.