Bei der Überprüfung der Personalien und Dokumente stellte sich schnell heraus, dass das Trio komplett ohne die erforderlichen Papiere angelte. Keiner der drei Männer konnte ein gültiges Dokument oder eine Angelberechtigung für das Gewässer vorlegen. In Deutschland gilt das Angeln ohne entsprechende Erlaubnis als Straftatbestand der Fischwilderei und wird konsequent strafrechtlich verfolgt. Die Beamten beendeten das illegale Treiben an Ort und Stelle.
Verbotene Mengen Cannabis sichergestellt
Das Fehlen der Angelpapiere war jedoch nicht der einzige Grund für das Einschreiten der Polizei. Im Zuge der Kontrolle durchsuchten die Einsatzkräfte die Männer sowie deren mitgeführtes Gepäck. Dabei stießen sie auf diverse Cannabisprodukte. Cannabis kann seit 2024 grundsätzlich legal mitgeführt werden. Die aufgefundene Menge und Art entsprach allerdings nicht den gesetzlichen Vorgaben, weshalb die Polizisten das Cannabis sofort sicherstellten. Neben der Strafanzeige wegen Fischwilderei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizei der Inspektion Dahme-Spreewald.
Hanf gehört zwar für viele Friedfischangler fest ins Repertoire – allerdings vielleicht doch besser als proteinreicher Partikelköder oder Futterbooster und nicht als Rauschmittel in der Tasche.
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Quelle: Polizeipräsidium Brandenburg










