Es läuft uns legalen Anglern kalt den Rücken herunter, wenn wir von solchen Vorfällen hören: Am Neckar im Raum Ludwigsburg – besonders rund um Besigheim und den Bereich des Neckartalsees – herrschte in den letzten Monaten dicke Luft. Ehrliche Pächter, Vereine und Petrijünger meldeten immer wieder massive Unregelmäßigkeiten und illegale Fischerei. Nun hat die Wasserschutzpolizei Heilbronn gemeinsam mit den örtlichen Revieren reagiert und eine gezielte Schwerpunktaktion gestartet. Was die Beamten dabei ans Tageslicht beförderten, hat mit dem klassischen „Schwarzangeln“ absolut nichts mehr zu tun.
Reusen und Netze: Die Masche der Wilderer
Hier waren keine Hobbyschneider am Werk, die aus Unwissenheit mal eine Rute ins Wasser hielten. Die Täter gingen hochgradig organisiert und mit erheblicher krimineller Energie vor. Meist in den späten Abend- oder Nachtstunden rückten sie an, um im Schutz der Dunkelheit an versteckten Uferabschnitten zuzuschlagen. Ihr Ziel: In kürzester Zeit maximal viel Fisch aus dem Neckar zu holen. Dafür setzten sie auf hocheffizientes und für die normale Fischerei streng verbotenes Gerät wie Reusen und illegale Netze. Dass weder ein gültiger Angelschein (Fischereischein) noch eine Erlaubniskarte vorlagen, versteht sich von selbst.
Einhandmesser im Fokus
Was den Einsatzkräften bei den Kontrollen besonders aufstieß, war das enorme Aggressionspotenzial und die Ausrüstung der Wilderer. Bei den Durchsuchungen stießen die Beamten mehrfach auf griffbereite Einhandmesser sowie andere gefährliche Gegenstände, die direkt am Mann oder im unmittelbaren Umfeld der Täter deponiert waren. Hier schnappt für viele eine rechtliche Falle zu, die man genau kennen muss: Das Führen von Einhandmessern (Messer, deren Klinge mit einer Hand geöffnet werden kann und arretieren) ist laut § 42a Waffengesetz in der Öffentlichkeit – und dazu zählt auch das Flussufer – grundsätzlich verboten. Während wir legalen Angler für unsere Filetier- oder Allzweckmesser am Wasser ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ zur Ausübung der Fischerei geltend machen können, gilt das für kriminelle Wilderer natürlich keineswegs. Für sie bedeutet der Fund eine knallharte, separate Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Rigorose Konsequenzen: Komplette Ausrüstung beschlagnahmt
Die Polizei fackelte am Neckarufer nicht lange und machte kurzen Prozess. Um den Tätern den Wind sofort aus den Segeln zu nehmen, wurden noch vor Ort alle gefangenen Fische – sofern sie noch lebensfähig waren – schonend zurückgesetzt. Damit nicht genug: Die komplette Angelausrüstung samt teurem Zubehör wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Neben dem Strafverfahren wegen Fischwilderei (§ 293 StGB), das Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahren Haft nach sich ziehen kann, blühen den Beschuldigten saftige Rechnungen. Die eingezogenen Ruten, Rollen und Netze sehen die Täter so schnell nicht wieder – sie werden nach Abschluss des Verfahrens im Regelfall vernichtet oder dauerhaft eingezogen.
Experten-Tipp von Michael Werner (Blinker-Chefredakteur)
„Dass die Behörden hier so rigoros durchgreifen, ist absolut richtig und war längst überfällig. Diebstahl an unseren Vereinsgewässern ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen, die wir Hege und Pflege betreiben! Aber auch für uns ehrliche Angler steckt in diesem Fall eine wichtige Lektion: Achtet penibel auf Eure Messer! Wer unbedacht ein Einhandmesser in der Hosentasche führt, riskiert bei einer strengen Polizeikontrolle unnötigen Erklärungsbedarf. Packt Euch für den Fischtöter oder das Filetiermesser lieber ein klassisches feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimetern oder ein echtes, zweihändig zu öffnendes Taschenmesser in die Tackle-Box. Damit seid Ihr rechtlich auf der sicheren Seite und könnt Euch voll und ganz auf das konzentrieren, was zählt: das Angeln.“







