Angeln in Schleswig-Holstein wird ab Oktober teurer

Ab dem 01.10.2025 treten in Schleswig-Holstein Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht in Kraft, die das Angeln teurer machen. Wir erklären, welche Regelungen ab wann gelten, welche Übergangszeiten es gibt und wo Du einen Angelschein bekommst.

Dorschkutter Karoline in Schleswig-Holstein

Bild: Rainer Korn

Auf manchen Kuttern kann man in Schleswig-Holstein auch ohne Angelschein angeln. Die Fischereiabgabe muss man trotzdem zahlen!

Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein nach wie vor 10 Euro. Anglerinnen und Angler können ihre Marken für dieses Jahr und bis 2029 im Voraus (!) zum Preis von 10 Euro pro Jahr erwerben. Das ist weiterhin in den Ordnungsbehörden vor Ort und in den Außenstellen der Fischereiaufsicht möglich. Auch über einen Onlinedienst für Fischereidokumente kann die Fischereiabgabe gezahlt werden. Dafür ist jedoch eine Kreditkarte erforderlich.

Verwaltungskosten machen das Angeln in Schleswig-Holstein teurer

Wie das Landesportal Schleswig-Holstein jetzt bekanntgab, wird das Fischerei- und Gebührenrecht aufgrund der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung geändert. Konkret wird ab dem 01.10.2025 eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 8 Euro erhoben, wenn die Fischereiabgabe in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Fischereiaufsicht entrichtet wird. Die Gebühr ist unabhängig davon, wie viele Jahresmarken man erwirbt. Beim Bezahlen der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich bis zum Jahresende nichts.

Höhere Fischereiabgabe: 2026 verdoppelt sich der Jahresbetrag

Ab dem 01.01.2026 ist die neue Fischereiabgabe von 18 Euro zu entrichten. Dazu kommen 2 Euro Verwaltungsgebühr des Landes. Beim Kauf über den Onlinedienst beträgt die Summe also 20 Euro pro Jahr (40 Euro für zwei Jahre, 60 Euro für drei Jahre usw.). Wird die Fischereiabgabe vor Ort gezahlt, kommen noch 8 Euro Verwaltungsgebühren obendrauf. In einer Ordnungsbehörde oder bei der Fischereiaufsicht sind demnach 28 Euro für ein Jahr (48 Euro für zwei Jahre, 68 Euro für drei Jahre usw.) zu entrichten.

Urlauberfischereischein für Schleswig-Holstein wird ebenfalls teurer

Auch die Kosten für den Urlauberfischereischein steigen, da sich diese aus dem Betrag für die Fischereiabgabe errechnen. Bis Ende 2025 ist der Angelschein für Touristen über das Online-Portal zu den bisherigen Konditionen (10 Euro Verwaltungsgebühr + 10 Euro Fischereiabgabe bei der Erstausstellung, 10 Euro Verwaltungsgebühr für die einmalige Verlängerung) erhältlich. Vor Ort gelten ab dem 01. Oktober 2025 die neuen Verwaltungsgebühren von 12 Euro je Ausstellung.

Ab 2026 gilt auch für den Urlauberfischereischein die angepasste Fischereiabgabe. Damit wird das Angeln in Schleswig-Holstein auch für Touristen teurer. Der Fischereischein kostet dann entsprechend 38 Euro (bei Bezug über den Onlinedienst) bzw. 50 Euro (Bei Erwerb vor Ort).

Entrichtung der Fischereiabgabe für Dritte

Bis zum 31.12.2025 dürfen vorhandene Fischereiabgabemarken noch weiterverkauft werden (betrifft z.B. Anbieter von Angelurlauben). Ab Januar 2026 ist der private Weiterverkauf nicht mehr erlaubt, über den Onlinedienst wird aber die Entrichtung der Fischereiabgabe für Dritte möglich sein.

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