Die in verschiedenen
Zeitungen verbreitete Meldung, dass auch sämtliche unserer Fischfänge nach
Brüssel gemeldet werden müssen, trifft nicht zu! Es wird also keine Fangquote
für uns Meeresangler geben.
Von einem europaweitem Fangregister auch für Binnengewässer war laut Statement der EU-Kommission nie die Rede. Der von der EU- Kommission vorgelegte Entwurf zur Überwachung des Meeresangeln ist zunächst vom Tisch. Bei der Sitzung der europäischen Fischereiminister am 20.10.2009 in Luxemburg ist die umstrittene Quotenregelung aus dem Artikel 47 der Kontrollverordnung, gestrichen worden.Nach den Plänen der EU-Kommission sollten danach Mitgliedstaaten künftig prüfen, ob das Freizeitangeln im Meer zum Rückgang bedrohter Bestände, wie etwa dem Dorsch beiträgt. Die Fänge von Meeresanglern wären dann in die Fangquoten-Systeme der jeweiligen EU-Staaten eingerechnet worden. Das Vorhaben, die Fänge von Freizeitfischern auf die nationalen Fangquoten der Meeresfischerei anzurechnen, scheiterte unter anderem am Widerstand der EAA (Europäische Angler Allianz), die sich klar gegen eine solche Regelung ausgesprochen hatte.
So ist es gelungen, die unsinnige Überregulierungen seitens der EU zu verhindern. Die EAA hatte sich im Vorfeld der Verhandlungen klar gegen eine Quotierung der Anglerfänge sowie eine Anrechnung auf die Quote der Berufsfischerei ausgesprochen und stattdessen gefordert, mit tatsächlich wirksamen Mitteln, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, eine Verbesserung der Fischbestände anzustreben.
Die EAA schlägt zum Schutz der Dorschbestände beispielsweise die Ausweisung von Schutzgebieten während der Laichzeit vor. Zudem sollte dann auch, wie es bereits seit Jahren durch die Freizeitfischer freiwillig praktiziert wird, das Fischen in größeren Tiefen, in denen der Dorsch der Fortpflanzung nachkommt, untersagt sein.