Was war passiert? Ein lizenzierter Angler war mit einer Bekannten am Gewässer unterwegs. Als er sich für einen Moment vom Angelplatz entfernte, übernahm die Frau die Aufsicht über die ausgelegte Rute. Genau in diesem Moment schlug die Kontrolle zu.
Das Problem: Die Frau besaß weder einen gültigen Fischereischein noch den erforderlichen Erlaubnisschein für das Gewässer. In den Augen der Beamten der Polizei Altenburg ein klarer Fall von Fischwilderei. Die Erklärung, man habe die Rute „nur mal kurz gehalten“, zog nicht. Die Angel wurde als Beweismittel sichergestellt, die Anzeige folgt prompt.
Rechtliche Grauzone? Von wegen! Das ist Fischwilderei!
Auch wenn das Fischereirecht Ländersache ist, ist in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Wer eine fangfertige Angel führt, muss die entsprechende Qualifikation nachweisen können. Das „Führen“ liegt bereits dann vor, wenn man die Aufsicht über die Rute übernimmt, unabhängig davon, ob gerade ein Fisch beißt oder nicht. Und unabhängig davon, ob man die Rute in der Hand hält oder nicht!
Experten-Tipp: „Leute, machen wir uns nichts vor: Wir alle kennen diese Situation. Man muss mal kurz austreten oder den Kescher aus dem Auto holen und sagt zum Kumpel oder der Partnerin: ‚Pass mal eben auf die Rute auf.‘ Aber genau hier schnappt die Falle zu. In Deutschland wird Fischwilderei nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Straftat gewertet“, so Michael Werner, Chefredakteur des Blinker. Sein Rat als Experte: „Wer keinen Schein hat, lässt die Finger von der Rute. Punkt. Es ist schmerzhaft, wenn ein schöner Angeltag bei der Polizei endet, nur weil man nett sein wollte. Übrigens: Selbst das Holen einer montierten Rute aus dem Auto kann zu echten Problemen führen! Nicht machen! Alles andere ist russisches Roulette mit dem eigenen Führungszeugnis.“
3 Tipps, um Ärger bei Fischerei-Kontrollen zu vermeiden
- Aufsichtspflicht: Verlasse niemals deine fangfertigen Ruten. Wenn du den Platz verlassen musst, kurbele ein.
- Helfer-Regelung: Begleitpersonen dürfen beim Keschern helfen (je nach Bundesland), aber niemals alleine die Angel bedienen oder beaufsichtigen.
- Dokumente am Mann: Fischereischein und Erlaubnisschein gehören direkt an den Mann/die Frau, nicht ins Handschuhfach des Autos.
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