Fischwilderei ohne Folgen: Kaum Strafen für Schwarzangler in Baden-Württemberg

Während Angelvereine immer häufiger von Schwarzanglern berichten, bleibt die Strafverfolgung doch in vielen Fällen wirkungslos. Für legale Angler und Gewässerbewirtschafter sehr frustrierend und ein wachsendes Problem – nicht nur rechtlich, sondern auch ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich.

Schwarzangler in Baden-Württemberg

Bild: Corey Hearne

Selbst wenn Schwarzangler in Baden-Württemberg gefasst werden, kommen sie oft straffrei davon. (Symbolbild)

Offiziell werden in Baden-Württemberg jährlich nur etwa 20 bis 40 Fälle von Fischwilderei registriert. Diese Zahl basiert jedoch auf Kontrollen und Anzeigen. Angelvereine sowie der Landesfischereiverband gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus, wie nicht nur der SWR und Baden TV Süd berichten. Denn viele Verstöße weder entdeckt noch gemeldet.

Keine Abschreckung bei Fischwilderei

Doch selbst wenn Schwarzangler erwischt werden, bleibt die erhoffte abschreckende Wirkung oft aus. In der Praxis zeigt sich, dass zahlreiche Verfahren eingestellt werden, häufig mit der Begründung, es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Für viele Engagierte in der Fischerei ist genau das der Kern des Problems: Wer illegal angelt, riskiert in Baden-Württemberg aktuell praktisch nichts.

Die Gründe für den Anstieg der Fischwilderei sind vielfältig:

  • Zunehmendes Freizeitinteresse am Angeln: Die Corona-Pandemie hat dem Angelsport in Deutschland während der Lockdowns einen neuen Boom beschert. Viele Menschen suchten Naturerlebnisse und verbrachten mehr Zeit an Gewässern – nicht alle mit den erforderlichen Papieren.
  • Unkenntnis der Rechtslage: Manche Personen wissen offenbar nicht, dass Angeln ohne Angelschein in Deutschland verboten ist.
  • Mangelnde Kontrollen: Die Polizei und staatliche Fischereiaufsicht können nicht flächendeckend alle Gewässer kontrollieren. Das führt dazu, dass viele Verstöße unentdeckt bleiben oder nicht konsequent verfolgt werden.
Angler an einem See

Bild: Zsóka Vehofsics

Nicht wenige Menschen lernten im Lockdown der Corona-Pandemie die Entspannung beim Angeln am Wasser kennen und schätzen. Nicht alle mit nötigem Angelschein – manche bis heute illegal.

Rechtliche Lage: Streng auf dem Papier, schwach in der Praxis

Rein rechtlich ist die Situation eindeutig. Wer ohne gültigen Fischereischein und ohne Erlaubnis des Gewässerinhabers angelt, begeht Fischwilderei – eine Straftat, die mit bis zu 5.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Dennoch berichten Angelvereine immer wieder, dass Anzeigen im Sande verlaufen oder gar nicht erst zur Anklage kommen.

Für Schwarzangler entsteht so der Eindruck, dass das Risiko gering ist – selbst wenn man erwischt wird. Diese Wahrnehmung untergräbt nicht nur die Rechtsordnung, sondern auch das Vertrauen der legalen Angler in das System.

Ehrenamt ersetzt den Staat – mit begrenztem Erfolg

Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind die Angelvereine, die für ihre Gewässer Verantwortung tragen. Sie investieren Zeit, Geld und ehrenamtliches Engagement in Pflege, Besatzmaßnahmen und Gewässerschutz. Wenn dann illegal Fische entnommen werden, bleibt der Schaden bei den Vereinen.

Viele Vereine reagieren darauf mit eigenen Kontrollen und bilden ehrenamtliche Fischereiaufseher aus. Diese Maßnahmen sind jedoch teuer und zeitintensiv. Zudem stoßen die Ehrenamtlichen schnell an rechtliche Grenzen: Sie dürfen kontrollieren, aber nicht sanktionieren.

Der Frust ist vorprogrammiert: Wird ein Schwarzangler gestellt, folgt oft eine Anzeige. Wird diese eingestellt, bleibt der Aufwand des Vereins – und der Eindruck, dass sich dieser Einsatz kaum lohnt. Für viele Ehrenamtliche ist das äußerst demotivierend.

Beim Angelverein Karlsruhe (etwa 6000 Mitglieder) gibt es beispielsweise rund 20 Kontrolleure. Joachim Meyer, der Vizepräsident des Vereins, bemerkt jedoch: „Ich habe noch nie erlebt, dass irgendjemand, der erwischt wurde, was zahlen musste.“

Straflosigkeit schadet nicht nur Fischen

Die fehlenden Konsequenzen haben reale Folgen für Natur und Umwelt. Schwarzangeln bedeutet unkontrollierte Entnahme. Niemand dokumentiert, wie viele Fische welcher Art gefangen werden oder ob sich an Schonzeiten und -maße gehalten wird. Eine nachhaltige Bewirtschaftung wird dadurch untergraben.

Hinzu kommen sogenannte Sekundärschäden: zertretene Ufer, zerstörte Vegetation, zurückgelassener Müll. Anders als Vereinsmitglieder fühlen sich illegale Angler nicht an Regeln oder Verantwortung gebunden. Für die Gewässerökologie ist das höchst problematisch.

Angeln: Müll am Gewässer

Bild: Steve Kaufmann

Müll an unseren Gewässern schadet nicht nur der Tier- und Umwelt, sondern auch uns Anglern und dem Ansehen des Angelsports insgesamt.

Außerdem hat die Straflosigkeit auch eine gesellschaftliche Dimension: Legale Angler, die ihre Fischereiprüfung ablegen, Gebühren zahlen und sich an Schonzeiten halten, fühlen sich dadurch zurecht benachteiligt.

Schwarzangler mit Schleppnetzen und Legschnüren

Laut dem Vizepräsidenten des Landesfischereiverbands Thomas Lang werden Schwarzangler auch immer rücksichtsloser und verwenden mitunter Schleppnetze und Legschnüre, wodurch Fische nach langem Leid einfach verenden. „Das ist eine Riesensauerei“, so Lang. Sogar Elektrofischereigeräte seien bereits zum Einsatz gekommen.

Viele der illegalen Angler wissen nicht, wie Fische waidgerecht getötet werden. So wandern diese oft umgehend in einer Plastiktüte in den Kofferraum. Der Verband empfiehlt inzwischen, die betreffenden Personen wegen Tierquälerei anzuzeigen. Dieser Straftatbestand wird in der Praxis ernster genommen und führt eher zu Konsequenzen. Dass dieser Umweg nötig erscheint, zeigt jedoch, als wie unzureichend eigentlich die Verfolgung der Fischwilderei empfunden wird.

Bestandsermittlung durch Elektrofischerei

Bild: Johannes Radtke

Hier setzen Mitglieder des LAV Schleswig-Holstein Elektrofischerei zur Bestandsermittlung ein. In Baden-Württemberg fischten auch Schwarzangler illegaler Weise mit solchen Geräten.

Unwissen oder Gleichgültigkeit?

Nicht alle Schwarzangler handeln aus krimineller Energie. Berichte zeigen, dass manche schlicht nicht wissen, dass Angeln ohne Schein verboten ist. Gerade Menschen ohne Bezug zu deutschen Fischereiregeln unterschätzen die rechtlichen Anforderungen. Doch auch hier stellt sich die Frage: Wenn Unwissen regelmäßig folgenlos bleibt, fehlt der Anreiz, sich zu informieren.

Was sich ändern müsste

Aus Sicht von Angelvereinen und Verbänden braucht es vor allem eines: mehr Verbindlichkeit. Dazu gehört:

  • konsequentere Verfolgung angezeigter Fälle
  • bessere personelle Ausstattung der Kontrollbehörden
  • klare Signale, dass Fischwilderei kein Kavaliersdelikt ist

Solange Schwarzangeln faktisch kaum sanktioniert wird, bleibt es für viele ein kalkulierbares Risiko. Die Leidtragenden sind nicht nur Fischbestände und Gewässer, sondern auch all jene Angler, die sich regelkonform verhalten.

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