Fischereiabgabe in Hamburg ist auch online möglich

Wer in Hamburg angeln möchte, muss für das entsprechende Jahr eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 € entrichten. Das gilt sowohl für Angler aus Hamburg als auch für Gäste aus anderen Bundesländern. Das ist auch ganz bequem online möglich!

Bild: Fischereiaufsicht

Eine Fischereikontrolle an der Elbe in Hamburg. Nun wird es schwierig ohne Papiere … Wer keine Lust auf den Papierkram hat, kann die Fischereiabgabe auch online bezahlen.

Seit 2019 gibt es in Hamburg den Service, dass diese Fischereiabgabe auch online oder in einigen Angelgeschäften entrichtet und dann entweder als QR-Code gespeichert oder ausgedruckt werden kann. Das ist besonders für Angler aus anderen Bundesländern sehr bequem, weil sie so Angeltrips besser vorbereiten können. Ganz wichtig dabei: Der Nachweis über die Fischereiabgabe ist nur in Verbindung mit einem Fischereischein gültig! Denn der Ausweis bestätigt die Identität und die Sachkunde des Anglers!

Ausnahmen sind möglich

Aber auch da gibt es Ausnahmen. Und zwar bei Kindern unter 15 Jahren, bei Guidinggästen, bei Anglern mit Handicap oder bei Gästen von Vereinsveranstaltungen. Wenn dort volljährige und sachkundige Angler anwesend sind, ist die Fischereiabgabe auch ohne einen eigenen Fischerschein gültig!

Vorteile für Angler aus Hamburg

Für Angler aus Hamburg hat dieser Service für die Fischereiabgabe übrigens zwei ganz wichtige Vorteile: Erstens müssen sie zukünftig nicht mehr zwingend zu Behörde, um sich dort einen Stempel oder eine Beitragsmarke für ihren Fischereischein zu besorgen. Und zweitens gelten Fischereischeine aus Hamburg jetzt auf Lebenszeit, weil sie nicht mehr erneuert werden müssen, wenn sie keinen Platz mehr für neue Beitragsmarken oder Stempel haben.

Fischereiabgabe: Nur wo geangelt wird

Die Fischereiabgabe benötigt man selbstverständlich immer nur für das Jahr, in dem auch geangelt wird. Wichtig ist auch, dass bei Fischereischeinen aus anderen Bundesländern kein Fischereiabgabenachweis aus dem Bundesland für das jeweilige Jahr erforderlich ist. Hier ein kleines Beispiel: Um in Hamburg zu angeln, muss man nur die aktuelle Fischereiabgabe für Hamburg entrichten. Im Umkehrschluss braucht ein Angler aus Hamburg, der beispielsweise ausschließlich in Schleswig-Holstein in der Ostsee angelt, nur die Fischerabgabe für Schleswig-Holstein – und nicht für Hamburg.

Fischereiabgabe hamburg

Bild: Schlichting

Die Zahlung der Fischereiabgabe in Hamburg ist auch online möglich.

 

Fischereischein Hamburg

Bild: Schlichting

Wer möchte, kann sich den Stempel im Fischereischein natürlich auch weiterhin bei der Behörde holen.

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