Verletzte, aber geschonte Fische
Wie verhält man sich, wenn man einen untermaßigen oder geschonten Fisch gefangen hat, bei dem der Haken so tief im Schlund sitzt, dass er schon beim Keschern stark blutet. Soll man verletzte Fische zurücksetzen oder entnehmen?
Zurücksetzen oder eingraben?
Es kommt leider immer wieder mal vor, dass sich Fische ungewollt verletzen. Aber selbst dann, wenn ein geschonter Fisch so schwer verletzt ist, dass er beim Zurücksetzen keine Lebenszeichen mehr hat, sollte er nicht mitgenommen werden! Es stellt sich höchstens folgende Frage: Sollte man verletzte Fische ins Gewässer zurücksetzen, so dass sie dort sterben und verrotten? Oder sollte man sie abschlagen und irgendwo am Ufer vergraben? Das mag unlogisch klingen, weil Fische ja ein hochwertiges Lebensmittel darstellen und in der Küche sinnvoll verwertet werden könnten.
Nachweispflicht
Dabei muss man aber folgendes bedenken: Wenn man geschonte, aber tödlich verletzte Fische entnommen hat und kurz darauf von der Fischereiaufsicht kontrolliert wird, hat man ein Problem. Es lässt sich nämlich nicht mehr nachweisen, dass die Fische tatsächlich so schwer verletzt waren, dass sie nicht mehr zurückgesetzt werden konnten. Für die Fischereiaufsicht ist das dann ein klarer Verstoß, weil ein geschonter Fisch entnommen wurde. Denn jeder Fischereiaufseher weiß natürlich, dass es auch Angler gibt, die gezielt geschonte Fische mitnehmen. Und bei einer Kontrolle behaupten sie dann, dass die Fische angeblich schwer verletzt waren. Es ist also wichtig, dass man bereits durch die richtige Wahl von Köder und Haken grundsätzlich vermeiden sollte, dass sich Fische schwer verletzen können! Wie aktuell gefangen wird, kann man sehr gut an den Fangmeldungen der AngelMasters verfolgen.






