Dänemark: Aalangeln seit 1. August komplett verboten

Seit dem 1. August 2026 ist in Dänemark die gesamte Freizeitfischerei auf Aal verboten. Die neue Regelung gilt sowohl im Süß- als auch im Salzwasser. Gefangene Aale müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.

Aalangeln: Knicklicht Aalglocke Dämmerung Nachtangeln

Bild: AW

Das gezielte Angeln auf Aal ist in Dänemark seit dem 1. August verboten. (Symbolbild)

Der Schutz des bedrohten Aalbestandes wird in Dänemark weiter verschärft. Seit dem 1. August 2026 ist es verboten, im Rahmen der Freizeitfischerei gezielt auf Aal zu fischen. Die Regelung betrifft sowohl Angler als auch Freizeitfischer und gilt für Aale in allen Lebensstadien sowie im Süß- und Salzwasser.

Wird beim Angeln dennoch ein Aal gefangen, muss er sofort zurückgesetzt werden. Die Fische dürfen weder gelandet noch in Hälterungen aufbewahrt werden.

Möglichst viele Aale sollen das Sargassomeer erreichen

Zahlreiche dänische Angelvereine mit Fischereirechten an Binnengewässern hatten den Aal in ihren eigenen Gewässern bereits freiwillig unter Schutz gestellt. Der Danmarks Sportsfiskerforbund unterstützt die neue Regelung. Nach Ansicht des Verbandes ist ein Entnahmestopp im Süßwasser angesichts der angespannten Situation des Aalbestandes eine logische Konsequenz.

Das Ziel: Möglichst viele Aale sollen die Chance bekommen, geschlechtsreif zu werden und ihre lange Laichwanderung zurück ins Sargassomeer anzutreten.

Kaare Manniche Ebert, Biologe beim Danmarks Sportsfiskerforbund, betont, dass die Fänge der Angler im Vergleich zu den übrigen Fischereien im Süß- und Salzwasser zwar gering seien. Dennoch sei es wichtig, dass auch die Angler Verantwortung übernehmen, um zum Schutz des Aals beizutragen.

Verband fordert Stopp der kommerziellen Aalfischerei

Dem dänischen Sportfischerverband geht die neue Regelung allerdings nicht weit genug. Er fordert nun auch ein Verbot der kommerziellen Aalfischerei im Süßwasser. Nach Ansicht von Kaare Manniche Ebert würde die neue Schonung des Aals im Süßwasser wenig überzeugend wirken, wenn der zuständige Minister nicht unmittelbar mit einem Verbot des kommerziellen Aalfangs in Binnengewässern nachzieht.

Für Angler ist die neue Regelung damit eindeutig: In Dänemark darf seit dem 1. August 2026 im Rahmen der Freizeitfischerei nicht mehr auf Aal gefischt werden – weder im Süß- noch im Salzwasser. Gefangene Aale müssen sofort zurückgesetzt werden.

Quelle: Danmarks Sportsfiskerforbund

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