EFTTA und EAA fordern Nachbesserungen beim EU-Bleiverbot

Das Hickhack um das Bleiverbot für Angler hat kein Ende. Nun wollen die EFTTA und die EAA den aktuellen Verordnungsentwurf ablehnen, weil in diesem die Passagen, die spezifische Verbote von Blei durch Angler in letzter Minute gestrichen wurden.

Bleie, Formen und Farben

Bild: AW N. Bremer

In der Verordnung zum Verbot von Blei wurde die Nutzungsverbote gestrichen.

Die Nachricht  schlug ein wie eine Bombe: Die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) und die European Anglers Alliance (EAA)  erklärten sich bereit, den aktuellen Verordnungsentwurf abzulehnen, sofern dieser nicht das Verbot der Verwendung von Blei durch Angler wieder aufnimmt – eine Bestimmung die in letzter Minute aufgrund von Einwänden mehrerer EU-Mitgliedsstaaten gestrichen worden war.

Verwendungsverbote gestrichen

Der jüngste Text der Europäischen Kommission hält zwar ein Verkaufsverbot für Blei bei, lässt aber das Verwendungsverbot fallen. Diesen Schritt nennen EFTTA und EAA eine „reine Augenwischerei“. Sie argumentieren, dass die Verordnung ohne Nutzungsbeschränkung wirklos werde  und den versprochenen Umweltschutz nicht gewährleisten könne.

Die EFTTA betonte, dass es nicht ihr Ziel sei, die EU-Verordnung zu blockieren, sondern ökologisch wirksam durchzusetzen. Deshalb könne die Wiederaufnahme des Verwendungsgebotes es erforderlich machen, den aktuellen Vorschlag abzulehnen.

Die von der Kommission vorgenommene Streichung des Verwendungsverbots lässt sich nur rückgängig machen, wenn entweder das Europäische Parlament oder der Rat den Vorschlag blockiert. EFTTA und EAA drängen nun beide Institutionen, genau das zu tun.

Noch komplizierter wird es dadurch, dass auch ein Mitglied des Europäischen Parlaments die Ablehnung des Vorschlags zum Bleiverbot fordert – allerdings auf Gründen, die von den beiden Organisationen entschieden abgelehnt werden.

Minimal-Verordnungen

Die EFFTA ist der Meinung, dass nur ein vollständiges Verbot, das sowohl den Verkauf als auch die Verwendung umfasst, der einzige Weg sei, auf die Bedenken einiger Mitgliedsstaaten einzugehen. Dazu gehören nach Ansicht der EFTTA:

Das Gießen von Blei in häuslichem Umfeld

Die Verwendung von bereits im Umlauf befindliches Altblei

Illegale Importe, die durch Lücken in der Durchsetzung schlüpfen würden

Alle Instrumente  sind vorhanden

Einige Mitgliedsstaaten haben argumentiert, dass die Durchsetzung eines Verwendungsverbots  zu schwierig sei. Die EFTTA widerspricht und weist darauf hin, dass die bestehenden Systeme bereits die nötigen Instrumente böten: Fischereischein-Kontrollen könnten problemlos auch Überprüfungen auf Blei in den Montagen beinhalten. Handscanner, wie sie bereits in dänischen Angelgeschäften verwendet werden, könnten am Gewässerufer eingesetzt werden – ohne zusätzliches Personal.

Quelle: Angling International


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