In den Niederlanden dürfen Angler von der Polizei, der niederländischen „Behörde für Lebensmittel Sicherheit und Verbraucher-schutz“ (NVWA) sowie Beamten des Anglerverbands, der Forstverwaltung (Staatsbosbeeher) und den Gemeinden kontrolliert werden. Das sind wesentlich mehr Organe als bei und in Deutschland.
Und so schlagen die Vergehen aus dem Strafgeld-Katalog zu Buche:
- Angeln ohne schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten; 160 €
- Angeln mit mehr als zwei Ruten ohne Genehmigung: 370 €
- Nichtvorlage des VISPas bei erster Aufforderung zur Kontrolle: 110 €
- Fischen mit nicht zugelassener Angelausrüstung mit einer oder zwei Ruten: 340 €
- Angeln mit nicht erlaubter Ausrüstung und mehr als zwei Ruten: Das Strafmaß wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt
- Schonzeit für Köderfische: 110 €
- Nachtfischen in verbotenen Gebieten: 110 €
- Angeln in oder in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder einer ausgewiesenen Fischtreppe: 170 €
- Besitz von Angelgeräten während eines Angelverbots: 110
- Besitz von mehr als zwei Angelruten ohne Genehmigung: 160 €
- Das Mitführen anderer erlaubter Angelgeräte ohne Angelberechtigung in diesem Gewässer: 340 €
- Das Angeln mit nicht erlaubtem Gerät: Die Staatsanwaltschaft bestimmt die Strafhöhe.
- Besitz von Fischen, die gerade geschont sind: Die Staatsanwaltschaft legt die Höhe der Strafe fest.
- Besitz verbotener Angelgerät. Die Staatsanwaltschaft legt die Geldbuße fest
- Angeln mit lebendem Köderfisch: 460 €
- Besitz von Fischen, die gerade geschont sind: Die Staatsanwaltschaft legt die Geldbuße fest
Quelle: sportvisunie.nl
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