Neue Fischerei-Kontrollverordnung der EU

Seit 2023 ist es beschlossen, doch nun ist es amtlich. Ab dem 10. Januar
müssen europäische Meeresangler ihre Fänge täglich melden.
Den Anfang machen Wolfsbarsch und Lachs in Nord- und Ostsee.

Wolfsbarsch

Bild: André Pawlitzki

Schöner Wolfsbarsch. Solche Fische sollen in 2026 gemeldet werden.

Ab 1. Januar 2026  müssen sich alle Meeresangler elektronisch  erfassen lassen. Diese Maßnahme betrifft sowohl Berufs- als auch  Sportfischer.
Das sieht die EU Verordnung (2023/2842) vor. Die Fänge werden per APP oder Webanwendung eingereicht. Fänge von Wolfsbarschen (Nordsee) und Lachsen (Ostsee) müssen ab 10. Januar registriert werden.

Meldepflicht für alle

Ab Januar 2030 gilt die Meldepflicht auch für andere Fischarten, wie Plattfische und Makrelen. Erfasst werden: Fanggebiet, Fangmethode,  sowie die Anzahl der Fänge nach Länge und Gewicht.

Ziel ist die Überwachung der Fischereivorschriften. Außerdem die Datensammlung für die nachhaltige  Nutzung der Meeresfischbestände. Man darf gespannt sein, wie schnell sich die Regelung  bei den Anglern durchsetzen wird.


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