Krabbenfischer scheitern vor Gericht
Die Krabbenfischer an der Nordseeküste haben vor Gericht eine Niederlage erlitten: Eine Klage des Verbandes Deutscher Kutter- und Küstenfischer (VDK) gegen das Fangverbot Nordsee in EU-Schutzgebieten wurde abgewiesen.
Im Kern geht es um Fangmethoden, bei denen Netze über den Meeresboden gezogen werden – die sogenannte Schleppnetzfischerei. Dieses Verfahren ist vor allem in der Krabbenfischerei verbreitet. Viele Kutterbetriebe leiden ohnehin unter zurückgegangenen Beständen und sehen sich durch das Verbot zusätzlich in ihrer Existenz bedroht.
Das Fangverbot Nordsee bleibt bestehen
Der VDK argumentierte, die ausgewiesenen Schutzgebiete seien größer gefasst, als es zum Schutz der Lebensräume nötig wäre. Außerdem habe die Krabbenfischerei keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Sandbänke.
Die EU-Kommission hält dagegen: Sandbänke und Riffe in den Schutzzonen der Nordsee sollen weiterhin konsequent vor der Schleppnetzfischerei geschützt werden. Damit bleibt das Fangverbot Nordsee bestehen – und der Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutz geht in die nächste Runde.
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