Ein Fischereiaufseher hatte die drei Männer im Alter von 27 bis 34 Jahren in der Nähe der Staumauer bemerkt, und die Polizei alarmiert. Die Vollzugsbeamten erwischten die Fischräuber auf frischer Tat und leiteten strafrechtliche Maßnahmen gegen das Trio ein. Ein großer Fang blieb bei den Wilderern aus. Stattdessen müssen sie sich nun vor dem Strafgericht verantworten.

Bild: S. Grimm
Der Stausee Birkungen ist ein Naherholungsgebiet. Doch immer wieder wird er von Fischfrevlern heimgesucht.
Das kann teuer werden
Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt. Den Strafbestand dieses Vergehens regelt der § 293. Er besagt, dass unberechtigtes Fischen und die Verletzung eines fremden Fischereirechts sowie die Aneignung nicht eigener Fische, sowie eine Beschädigung derselben eine Straftat darstellt.
Geahndet wird diese durch eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe. Mehrere tausend Euro sind möglich. Angeln ohne Fischereischein kann mit bis zu 75.000 Euro (z.B.in Mecklenburg-Vorpommern) geahndet werden.
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