Ruhrtalsperren: Raubfischschutz durch Echolotverbot in den Sommermonaten

Am Möhnesee und allen weiteren Ruhrstauseen ist in den Monaten Juli, August und September der Einsatz eines Echolotes beim Angeln verboten. Warum das so ist? Der Fischereimeister des Ruhrverbands, Markus Kühlmann, gibt Antworten.

Möhnetalsperre

Bild: AW/T.Pruss

Ein Blick über die Möhnetalsperre. Hier herrscht in den Sommermonaten ein Echolotverbot beim Angeln.

Die neue Regelung gilt seit 2024 und hat sich im ersten Jahr schon bewährt. Bislang wurde nur ein toter Hecht am Ufer des Sees angespült. Vor dem dreimonatigen Verbot des Echolots in den Sommermonate, waren es hingegen bis zu drei große Räuber der Arten Hecht, Zander und Wels, die pro Woche tot im Wasser trieben oder angespült wurden. „Vor allen Dingen schien es sich um Fische zu handeln, die Anglern abgerissen waren, wie die Hakenverletzungen am Maul deutlich bewiesen“ erklärt Markus Kühlmann.

Stress vermeiden

„Außerdem tat der hohe Angeldruck den kapitalen Fischen nicht gut, selbst wenn diese zurückgesetzt wurden. Relativ warmes Wasser plus die Stressfaktoren im Drill ließen manche Großhechte regelrecht „umkippen“. Auch die Verwendung von zu feinem Gerät ist problematisch, weil doch viele Großfische anbeißen, abreißen und dann verludern.

Deshalb gilt: In den Sommermonaten darf man in allen Ruhrtalsperren beim Angeln kein Echolot an Bord haben. Auch GPS  oder Livescope-Geräte sind während des Angelns verboten.  Allerdings darf man ohne Rute im Boot ein Echolot zur optimalen Platzsuche einsetzen. Was passiert mit Anglern, die die neue Regelung  nicht beachten? „Die verlieren sofort  ihre Angelerlaubnis!“ bricht es aus Markus Kühlmann heraus.  „Schließlich bin ich beim Ruhrverband angestellt, um für einen ausgewogenen Fischbestand zu sorgen und dazu gehören auch die großen Raubfische“. Und die gibt es an der Möhnetalsperre immer noch reichlich.

Hecht mit Gummifisch

Bild: AW

Große Hechte orientieren sich in der Möhnetalsperrre an den Maränenschwärmen.

Großzügige Fangbeschränkungen

Doch dann schwärmt der Fischereimeister von den Fängen, die den Möhnesee so reizvoll machen. Dazu gehören auch die großzügigen Fangbeschränkungen. So darf man pro Tag 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Seeforelle und Große Maräne entnehmen. Bei den Barschen sind es 2 Exemplare über 35cm. Der Möhnesee bietet also bestes Angeln, egal ob man in den Sommermonaten auf ein Echolot verzichten muss, oder es ab Oktober in den Herbstmonaten wieder verwenden darf.


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