Wer in Sachsen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten entstehen und wie die Angelprüfung abläuft, erklärt dieser Überblick.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb des Fischereischeins in Sachsen?
Die rechtliche Grundlage bildet § 21 des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG). Ein Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt und keine Versagungsgründe entgegenstehen. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung. Zu den Versagungsgründen zählen unter anderem rechtskräftige Verurteilungen wegen strafrechtlich bewehrter Verstöße gegen fischerei-, wasser-, natur- oder tierschutzrechtliche Vorschriften. Besonders genannt wird hierbei die Fischwilderei.
Welche Kosten entstehen für den Fischereischein in Sachsen?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang fallen je nach Anbieter etwa 100 bis 150 Euro an. Für die Teilnahme an der Fischereiprüfung wird eine Prüfungsgebühr von 30 Euro erhoben. Zusätzlich kostet die Ausstellung des Fischereischeins 42 Euro Verwaltungsgebühr.
Wie läuft die Angelprüfung in Sachsen ab und welche Inhalte werden abgefragt?
Die Fischereiprüfung im Freistaat Sachsen wird von der DEKRA abgenommen. In Abstimmung mit der DEKRA legt die zuständige Fischereibehörde die Prüfungstermine fest und benachrichtigt die Personen, die eine Zulassung zur Prüfung beantragt haben. Die Prüfung dauert 90 Minuten. Aus einem von der Fischereibehörde geführten Fragenkatalog werden 60 Fragen zufällig ausgewählt und im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet.
Die Fragen verteilen sich gleichmäßig auf die fünf Sachgebiete allgemeine Fischkunde, besondere Fischkunde und Artenkenntnis, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Aus jedem dieser Bereiche werden jeweils zwölf Fragen gestellt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Sachgebiet mindestens acht Fragen richtig beantwortet wurden und insgesamt mindestens 45 richtige Antworten erreicht werden.

Bild: LfULG/ Mathias Meyer
Angler am Ufer der Talsperre Bautzen, einem beliebten Ziel für Raub- und Friedfischangler.
Gibt es feste Termine für die Prüfung oder individuelle Prüfungsangebote?
Die Prüfungstermine richten sich nach den Kapazitäten der DEKRA und der Anzahl der vorliegenden Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung. Die Anträge werden in der Regel durch die Leiterin oder den Leiter des jeweiligen Vorbereitungslehrgangs gestellt. Individuelle Prüfungsangebote gibt es nur in Ausnahmefällen.
Welche Kursangebote bestehen und wie unterscheiden sich Dauer und Inhalte?
Im Freistaat Sachsen bieten Angelvereine, private Fischereischulen, Volkshochschulen sowie Online-Anbieter Vorbereitungslehrgänge an. Nach § 25 SächsFischG umfasst ein Vorbereitungslehrgang insgesamt 30 Unterrichtsstunden. Er beinhaltet einen theoretischen Teil sowie eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die sachgerechte Behandlung gefangener Fische. Der theoretische Unterricht kann auch vollständig in Form von Online-Kursen durchgeführt werden.
Gibt es offizielle Fragen zur Prüfung oder Übungsmöglichkeiten?
Bewerber für einen Fischereischein können auf der Internetseite der sächsischen Fischereibehörde unter www.fischerei.sachsen.de die vollständige Fragensammlung für die Fischereiprüfung als PDF-Datei abrufen. Zusätzlich steht dort eine Online-Testprüfung zur Verfügung, die zu Übungszwecken beliebig oft durchgeführt werden kann. Ergänzende Informationen zum Fischereischein, zum Lehrgang und zur Prüfung sind ebenfalls auf der Website des Freistaates Sachsen veröffentlicht.
Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
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