Im Fokus der Beamten bei den Kontrollen an Mosel, Saar und Rhein standen vor allem das Fischereirecht und der Tierschutz. Mehrere Personen wurden dabei ohne den erforderlichen Fischereischein oder die passenden Erlaubniskarten angetroffen. Auch das Fischen mit mehr als den erlaubten Handangeln war keine Seltenheit. Neben sieben handfesten fischereirechtlichen Verstößen und vier Ordnungswidrigkeiten leiteten die Kontrolleure vier Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein – hier lag das Hauptaugenmerk vor allem auf dem nicht fach- und tierschutzgerechten Umgang mit gefangenen Fischen.
Mehr als nur Fischereirecht
Die umfassende Fischereikontrolle beschränkte sich jedoch keineswegs nur auf Rute, Schnur und Angelpapiere. Die Einsatzkräfte ahndeten im Rahmen des Einsatzes zudem Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen, das Wasserstraßengesetz sowie geltende Vorschriften der Freizeitschifffahrt. Damit umfassten die Überprüfungen neben dem Fischereirecht auch weitere für den Schutz der Gewässer und die Sicherheit auf den Wasserstraßen relevante Bereiche.
Fazit der Fischereikontrolle an den Gewässern
Neben der konsequenten Ahndung von Fehlverhalten setzten die beteiligten Behörden vor Ort zudem verstärkt auf Aufklärung und Prävention. So wurden Anglerinnen und Angler in zahlreichen Gesprächen sowohl über geltende Schonzeiten und Gerätevorschriften als auch über einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur informiert. Schließlich zogen die Dienststellen ein durchweg positives Fazit der Zusammenarbeit. Daher kündigten sie an, solche Gewässerkontrollen in Rheinland-Pfalz auch künftig regelmäßig zu wiederholen.
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (Wasserschutzpolizei).






