Der isländische Naturschutzfonds soll den zuständigen Minister wiederholt darauf hingewiesen haben, dass eine solche Umweltbewertung vor der Vergabe von Sea-Cage-Aquakultur-Lizenzen erforderlich ist. Laut EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) werden nun Informationen zu den erteilten Genehmigungen angefordert. Politisch und juristisch sorgt der Vorgang bereits für erhebliche Unruhe, einschließlich der Frage, ob bestehende Lizenzen überprüft oder aufgehoben werden müssten. In Island wird das Thema bereits medial aufgegriffen. Die isländische Regierung gerät wegen der Vergabe von Genehmigungen für Lachsfarmen in Fjorden zunehmend unter politischen und rechtlichen Druck.
Anfrage der EFTA-Überwachungsbehörde
Hintergrund ist eine Anfrage der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA), die Island aufgefordert hat, Informationen zu Aquakultur-Lizenzen vorzulegen, die offenbar ohne vorherige Bewertung des ökologischen Zustands der betroffenen Gewässer erteilt wurden. Nach Angaben des Icelandic Wildlife Fund hatten Umweltorganisationen und der isländische Naturschutzfonds den zuständigen Minister wiederholt darauf hingewiesen, dass gemäß europäischen Vorgaben zunächst eine Umweltklassifizierung der Gewässer erfolgen müsse, bevor Genehmigungen für Meereskäfig-Aquakultur zut Lachszucht erteilt werden. Diese Warnungen seien jedoch bei der Ausarbeitung neuer Aquakulturgesetze und bei der Lizenzvergabe weitgehend ignoriert worden.
Juristische und politische Folgen
Die ESA prüft nun, ob Island mit diesem Vorgehen gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und einschlägige Gerichtsurteile verstößt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnten bereits erteilte Genehmigungen für Lachsfarmen rechtlich angreifbar sein oder überprüft werden müssen. Der Fall sorgt derzeit für erhebliche politische und juristische Unruhe im Land und verstärkt den Druck auf die Regierung, das Genehmigungssystem für Aquakultur grundlegend zu überprüfen.
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