- Ab 1. Januar 2026 müssen sich alle Meeresangler elektronisch erfassen lassen. Diese Maßnahme betrifft sowohl Berufs- als auch Sportfischer.
- Das sieht die EU Verordnung (2023/2842) vor. Die Fänge werden per APP oder Webanwendung eingereicht. Fänge von Wolfsbarschen (Nordsee) und Lachsen (Ostsee) müssen ab 10. Januar registriert werden.
Meldepflicht für alle
Ab Januar 2030 gilt die Meldepflicht auch für andere Fischarten, wie Plattfische und Makrelen. Erfasst werden: Fanggebiet, Fangmethode, sowie die Anzahl der Fänge nach Länge und Gewicht.
Ziel ist die Überwachung der Fischereivorschriften. Außerdem die Datensammlung für die nachhaltige Nutzung der Meeresfischbestände. Man darf gespannt sein, wie schnell sich die Regelung bei den Anglern durchsetzen wird.







