Ende März weihte Landesumweltminister Tobias Goldschmidt in Hohwacht drei neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee ein.

Bild: MEKUN
Minister Tobias Goldschmidt freut sich sichtlich bei der Einweihung der 1. Infotafel zu den neuen Schutzgebieten in Hohwacht am 23. März 2026.
Bei der Eröffnung begründete der Minister das so: „Wir Menschen sind Teil der Natur und leben von ihr. Dass wir dabei oft auch Schaden anrichten, sehen wir in unserer Ostsee deutlich. Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen. Hier können Pflanzen und Tiere buchstäblich aufatmen.“
Im Video-Interview: LAV-Pressesprecher Johannes Radtke
Grundsätzlich wird in allen drei Schutzgebieten das Bootsangeln verboten – dagegen will der Landesangelverband SH juristisch vorgehen. Aus Sicht des LAV SH fehlt für dieses Verbot bis heute eine nachvollziehbare und fachlich belastbare Begründung. In den Unterlagen zur Schutzgebietsausweisung verweist das Land pauschal auf mögliche Auswirkungen der Freizeitfischerei auf das Nahrungsnetz und auf die besondere Wirkung sogenannter No-Take-Zonen. Nach Auffassung des Verbandes reicht das nicht aus: „Wer ein so weitreichendes Verbot erlässt, muss konkret benennen, welche Arten betroffen sind, wie groß der tatsächliche Einfluss der Freizeitfischerei ist, welche Schutzgüter beeinträchtigt werden und warum ausgerechnet ein Totalverbot erforderlich sein soll.“ In einem ausführlichen Video-Interview für Kutter & Küste erklärte der Pressesprecher des LAV-S H, Johannes Radtke, welche Regeln in den Schutzgebieten gelten und warum der LAV das Bootsangelverbot für juristisch nicht haltbar hält.
Überblick: Was gilt, wo liegen die Schutzgebiete und wie sind die Regeln?
Das kleinste neue Schutzgebiet befindet sich in der Hohwachter Bucht. Hier sollen besonders die Riffe, Seegraswiesen und Großalgen geschützt werden. Ein erheblich größeres Schutzgebiet liegt vor der gesamten Westküste Fehmarns. Das größte der neuen Gebiete (siehe Karte) schützt das größte zusammenhängende Riff der Region mit ausgedehnten Muschelbänken und einer artenreichen Wirbellosenfauna. Das nördlichste neue Schutzgebiet erstreckt sich vom Ausgang der Flensburger Förde bis zur Schleimündung. In allen Gebieten dürfen Pflanzen, Tiere und Lebensräume nicht zerstört, entnommen oder gestört werden. Bootsangeln, Fischerei, Jagd, Rohstoffabbau usw. werden untersagt. Schwimmen, Tauchen und Küstenangeln, auch mit Wathose, bleiben erlaubt.
Auch interessant
- Angeln allgemeinWarum der Ostsee die Luft ausgeht








