Laut der neuen EU-Fischereikontrollverordnung sind seit dem 10. Januar 2026 alle Meeresanglerinnen und Meeresangler in der Europäischen Union verpflichtet, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2842, mit der die bestehende EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) geändert wurde. Aufgrund technischer Überlegungen der EU-Kommission wird die RecFishing-App in Deutschland jedoch voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android- und Apple-App-Stores verfügbar sein. Dies teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) mit. Angler können voraussichtlich bis zum App-Start an der Küste fischen, auch wenn die Meldepflicht formal bereits gilt.
Warum müssen Angler ihre Fänge melden?
Hintergrund ist eine EU-weit gültige Änderung der Fischereikontrollverordnung. Mit der Verordnung (EU) 2023/2842 wurde festgelegt, dass Freizeitfischereidaten künftig elektronisch erfasst werden sollen. Ziel ist es, zuverlässigere Informationen über Fangmengen und Fischbestände zu gewinnen, um auf dieser Grundlage nachhaltigere Entscheidungen im Fischereimanagement treffen zu können. Die Meldepflicht betrifft zunächst nur bestimmte Arten: in der Nordsee Wolfsbarsch und Aal, in der Ostsee Dorsch, Aal und Lachs.
Kritik an der Umsetzung: DAFV fordert praxisnahe Lösungen
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat den politischen Prozess von Anfang an begleitet. Zwar befürwortet der Verband grundsätzlich die Erhebung belastbarer Fachdaten, kritisiert aber die aktuelle Umsetzung: technische Hürden, fehlende analoge Alternativen für Angler ohne Smartphone und komplizierte Registrierung über EU-Login erschweren den praktischen Einsatz der RecFishing-App.

Bild: DAFV
Ein Screenshot der neuen ,,RecFishing-App“ und ein Auszug aus der Präsentation auf dem EFTTA Angling Summit am 27. November 2025 während der AngelWelt Berlin.
Offene Fragen vor dem App-Start
Auch kurz vor dem angekündigten Starttermin bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet:
Wer übernimmt den technischen Support und die Zuständigkeiten in Deutschland?
Wie werden Anglerinnen und Angler ohne Smartphone eingebunden?
Wie kann der EU-Login-Prozess vereinfacht werden?
Einordnung aus Sicht des DAFV-Geschäftsführers
Erste Tests haben gezeigt, dass die Registrierung der RecFishing-App unnötig kompliziert ist und viele Nutzer bereits an diesem ersten Schritt scheitern könnten. Der DAFV hatte gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei bereits 2025 ein eigenes, inklusives und praxisnahes Konzept entwickelt. Dieses wurde jedoch von den Fischereibehörden der Länder nicht übernommen. Stattdessen entschied man sich für eine zentrale Lösung der EU-Kommission. Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV: „Diese Entscheidung macht nun strukturelle Schwächen deutlich, die wir aus vielen Digitalisierungsprojekten in Deutschland kennen. Trotz jahrelanger Vorbereitungszeit bestehen mit Inkrafttreten der neuen Regelung weiterhin erhebliche Unklarheiten.“
Viele Herausforderungen sind weniger technischer, sondern struktureller Natur: Die föderale Struktur, fehlende einheitliche Zuständigkeiten und lange Entscheidungswege erschweren die Umsetzung. Hinzu kommt eine Verwaltungskultur, die stark auf formale Absicherung ausgerichtet ist, während Nutzerfreundlichkeit, Praxistauglichkeit und Motivation oft zu kurz kommen.
Seggelke kritisiert, dass der praktische Nutzen für Angler bislang unklar ist. Ohne erkennbare Vorteile – etwa durch nützliche Informationen, Funktionen oder Anreize – droht die App als lästige Pflicht wahrgenommen zu werden. Da die täglichen Meldepflichten nur nachträglich überprüfbar sind, bleibt zudem fraglich, ob überhaupt belastbare Daten in die RecFishing-EU-Datenbank fließen. „Die Maßnahme wirkt derzeit wie symbolische Kontrolle, statt Angler aktiv einzubinden. Spätestens ab 2030, wenn alle fangquotenpflichtigen Arten erfasst werden sollen, müssen die strukturellen Probleme behoben sein. Diese Chance bleibt bislang ungenutzt – schade, da eine bessere Umsetzung nicht nur der Wissenschaft, sondern auch den Anglerinnen und Anglern selbst einen erheblichen Mehrwert hätte bringen können.“
Hintergrundinformationen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat die wesentlichen Aspekte der neuen Regelung auf einer gesonderten Webseite zusammengefasst. Eine deutschsprachige Übersicht findet sich im Dokument „EU startet RecFishing – ein digitales System zur Vereinfachung der Erfassung von Fangdaten in der Angelfischerei“.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Zur Unterstützung der EU-Küstenstaaten und zur Begrenzung der Kosten für nationale Behörden stellt die EU ein gemeinsames digitales System zur Verfügung.
Die mobile App wird schrittweise eingeführt, sobald die einzelnen Mitgliedstaaten ihre nationale Umsetzung abgeschlossen haben.
13 EU-Länder nutzen die EU-RecFishing-App (Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Schweden).
9 weitere Länder haben eigene nationale Apps entwickelt.
Für Informationen zur konkreten Einführung und Umsetzung sollen sich Angler an ihre nationalen Behörden wenden.






