Für ein paar Tage dem Alltagsstress entfliehen, die Natur genießen und sich mit einer kapitalen Lachsforelle, einem riesigen Wels oder einem urigen Stör anlegen – beim Angeln an der Barweiler Mühle, unweit des Nürburgrings, ist genau das möglich. Die Anlage bietet vier naturnah gelegene Teiche. Zwei davon sind reine Großfischgewässer („Teich der Riesen“ und „Monsterteich“), zwei weitere sind Forellenteiche, die auch für Gruppen (bis zu 40 bzw. 15 Personen) reserviert werden können.
Welche Fischarten schwimmen in den Gewässern der Barweiler Mühle?
In den Gewässern schwimmen unter anderem Forellen von 400 g bis 14 kg,, Welse bis 165 Pfund, Hechte und Zander bis 20 kg, Karpfen bis 50 Pfund sowie außerdem Saiblinge und Aale. Um solche Kaliber sicher landen zu können, braucht es entsprechend kräftiges Gerät.
Hütten direkt am Wasser

Am Ufer der beiden größten Seen stehen insgesamt acht komfortabel eingerichtete Seehütten mit Betten und Heizung.
Von der Terrasse aus kann direkt gefischt werden – ein Angelurlaub mit kurzen Wegen. Ein besonderes Highlight ist die Inselhütte mitten im Großfischgewässer. Wer dieses Haus mietet, hat die Insel ganz für sich allein. Das Paket „48 Stunden Fulltime-Angeln“ kostet 200 Euro pro Person inklusive Angelerlaubnis, Hüttenmiete, Bettzeug und Frühstück. Terminabsprachen erfolgen telefonisch.
Das Paket „24 Std.-Fulltime-Angeln“ (Tag und Nacht) beinhaltet eine Übernachtung in einer komfortablen Hütte inkl. Anglerfrühstück (2 belegte Brötchen, 1 Ei, Kaffee/Kakao/Tee), Duschen, Schlachtraum, Heizung und Einfriermöglichkeit und kostet 120 Euro pro Person (inkl. Angelkarten), gilt aber nicht an Wochenenden.
Weitere Angebote
Die Barweiler Mühle bietet zudem einen Angelshop mit Köderservice, Gruppen- und Betriebsausflüge, Events wie Oster- und Weihnachtsangeln, spezielle Stör-Nächte sowie Guiding-Angebote und Grillabende an. Geangelt wird ganzjährig (Öffnungszeiten siehe Website).
Wichtige Regeln
Anfüttern sowie die Verwendung von Kunstködern beim Angeln in der Barweiler Mühle sind nicht gestattet. Lebende Köderfische und Mehrfachhaken sind verboten. Gefangene Fische müssen sofort waidgerecht getötet werden; das Ausnehmen ist ausschließlich am vorgesehenen Schlachtplatz erlaubt. Adresse: Barweiler Mühle Barweiler Mühle 2 53534






