Die CDU fordert die Bundesregierung auf, einen »Aktionsplan Kormoran« zu entwickeln, der Maßnahmen zur Eindämmung der Kormoran-Ausbreitung beinhaltet. Besonders betont wird die Notwendigkeit, auch in Grenzregionen wie der Flensburger Förde und dem Bodensee eng mit Anrainerstaaten zusammenzuarbeiten.
Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz. Diese sollen ermöglichen, auch in Naturschutzgebieten Maßnahmen zur Populationskontrolle des Kormorans durchzuführen. Zusätzlich werden Förderprogramme für Schutzmaßnahmen vorgeschlagen, die Angler und Berufsfischer vor Kormoran-Schäden schützen sollen. Auch die Zuordnung des Kormorans zu den bejagbaren Arten steht im Raum.
Laut dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) untergräbt der derzeitige Schutzstatus des Kormorans wichtige Naturschutzinitiativen der Angelvereine und gefährdet die Berufsfischerei. Die Anhörung im Ausschuss brachte erstmals eine klare Anerkennung des Problems zum Ausdruck: Der Kormoran beeinflusst die Fischbestände in Mitteleuropa nachweislich negativ – dies ist nun auch wissenschaftlich belegt.
Wissenschaftlich belegt: Kormoran schädigt Fischbestände
Das Kormoran-Problem ist nicht neu, es besteht seit über 30 Jahren. Neu ist jedoch die unmissverständliche Anerkennung des negativen Einflusses, den der Kormoran auf die Fischbestände hat. Wissenschaftliche Experten, darunter auch Gutachter des DAFV, betonen, dass der Fraßdruck durch Kormorane direkt mit dem Rückgang bedrohter Fischarten zusammenhängt. Auch indirekte Effekte, wie die rasante Ausbreitung der Quagga-Muschel im Bodensee durch den Mangel an Fressfeinden, wurden thematisiert.
Ein umfassendes, gesamteuropäisches Bestandsmanagement wird als einzige Lösung gesehen, um das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen.