Die European Anglers Alliance (EAA), das European Environmental Bureau, Surfrider Foundation Europe, Wetlands International Europe und das WWF European Policy Office haben am 8. September 2026 Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingelegt. Sie kritisieren die Entscheidung der EU-Kommission, die Wasserrahmenrichtlinie zu überprüfen und gezielt zu überarbeiten – vor allem aber das Verfahren, das zu dieser Entscheidung führte.
Die Richtlinie setzt Ziele für den Schutz von Flüssen, Seen, Grundwasser und Küstengewässern in der EU. Die Mitgliedstaaten sollen eine Verschlechterung ihres Zustands verhindern und einen guten Zustand erreichen.
Was die EU-Kommission plant
Im Dezember 2025 kündigte die Kommission die Überarbeitung in ihrem Rohstoffplan RESourceEU an. Der Plan soll den Zugang zu kritischen Rohstoffen in Europa erleichtern. Die Kommission verweist dabei auch auf Herausforderungen bei der Genehmigung von Bergbau- und Rohstoffprojekten. Sie will mögliche Hürden untersuchen und Regeln vereinfachen. Hohe Standards für Umwelt und Gesundheit sollen nach ihren Angaben erhalten bleiben.
Die Beschwerdeführer bezweifeln, dass ausreichend belegt ist, dass die Wasserrahmenrichtlinie solche Projekte behindert. Sie verweisen auf eine frühere Überprüfung der EU-Kommission: Diese bewertete die Wassergesetze 2019 als grundsätzlich zweckmäßig und die Richtlinie als flexibel genug für neue Herausforderungen. Auch Vereinfachungen hielt die Kommission für möglich, ohne die Umweltziele zu gefährden.
Laut der Beschwerde gab es zudem innerhalb der Kommission Einwände gegen Änderungen an der Richtlinie. Die Generaldirektion Umwelt habe sich vor Veröffentlichung des RESourceEU-Plans dafür ausgesprochen, entsprechende Änderungen aus einem damaligen Gesetzesentwurf zu streichen. Der veröffentlichte Plan kündigte dennoch an, die Richtlinie zu überprüfen und zu überarbeiten.
Warum das auch Deutschland betrifft
Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wurden in Deutschland unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt. § 27 schreibt für oberirdische Gewässer vor, eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands zu vermeiden.
Die Organisationen befürchten, dass eine Überarbeitung der EU-Richtlinie den Gewässerschutz schwächen könnte. Ob und wie sich die Regeln tatsächlich ändern, ist offen. Die Europäische Bürgerbeauftragte soll nun prüfen, ob die Kommission bei ihrer Entscheidung die Grundsätze guter Verwaltung eingehalten hat. Die Verbände fordern, die geplante Überarbeitung zurückzunehmen und zunächst die bestehenden Regeln sowie neue Hinweise zu ihrer Anwendung wirken zu lassen.
Quellen:
Originalbeschwerde der fünf Organisationen (PDF, englisch)
RESourceEU-Plan der EU-Kommission (PDF, englisch)
EU-Kommission: Bewertung der Wassergesetze von 2019 (englisch)
Umweltbundesamt: Wasserrahmenrichtlinie und deutsche Gewässer
Auch interessant
- Angeln allgemeinGewässer renaturieren: 8 wichtige Fragen beantwortet!
- Angeln allgemeinNeuer Gesetzentwurf in Island gefährdet Wildlachsbestände
- Angeln allgemeinPumpwerk in Ijmuiden: Eine Todesfalle für Wanderfische
- Angeln allgemein„Keine Killerturbinen für die Elbe!“: Angler gegen Wasserkraft










