Wels erschossen? Und falls ja: War das wirklich notwendig? Der Fall des legendären „Brombachsee-Welses“ ist abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat die Ermittlungen gegen den beteiligten Angler und den Polizisten eingestellt. Nach juristischer Bewertung war die Tötung des Welses rechtmäßig. Sie diente der Gefahrenabwehr und war auch kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wurde der „bissige“ Wels vom Brombachsee erschossen?

Bild: CC BY 2.0
Der Große Brombachsee, ein Stausee und Herzstück der Fränkischen Seenplatte. Hier sorgte ein Wels für Aufregung.
Im Sommer 2025 machte der Wels im Brombachsee bundesweit Schlagzeilen: Ein rund zwei Meter langer Wels (in Bayern Waller genannt) hatte offenbar mehrere Badegäste attackiert. Polizei und Rettungskräfte rückten aus, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.
Ein Polizist gab schließlich mehrere Schüsse in Richtung des Fisches ab. Aber hat er den Wels wirklich erschossen? Untersuchungen ergaben: Der Waller hat keinen einzigen Treffer abbekommen!
Zur Ehrenrettung des Polizisten: Ein Fisch ist wegen der Lichtbrechung an der Wasseroberfläche nicht dort, wo man ihn sieht! Der Wels im Brombachsee wurde daher wahrscheinlich höher im Wasser wahrgenommen, in Wirklichkeit befand sich der Fisch aber tiefer. Zielt man direkt auf den Fisch, gehen die Schüsse drüber.
Staatsanwaltschaft: Kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Nach Abschluss der Ermittlungen steht fest: Weder der Schusswaffengebrauch noch die Tötung durch den Angler waren strafbar. Laut Staatsanwaltschaft Ansbach handelte es sich um gerechtfertigte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Für Welse gelten in Bayern weder Schonzeit noch Mindestmaß, und da der Fisch als akute Gefahr für Badegäste eingestuft wurde, sei die Tötung aus vernünftigem Grund erfolgt. Der Angler, der den Fisch schließlich erlegte, habe fachgerecht gehandelt und keine Gesetze verletzt.
Auch der Polizist wurde vollständig entlastet. Seine Schüsse hätten ausschließlich des Schutzes der Besucher gegolten, insbesondere im Hinblick auf ein bevorstehendes Musikfestival am See.
Bundesweite Diskussion – jetzt ist der Fall abgeschlossen
Der „Brombachsee-Wels“ sorgte deutschlandweit für große Diskussionen über den Umgang mit Wildtieren und die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen.
Tierschützer kritisierten den Einsatz von Schusswaffen und fragten. Darf ein Wels oder ein anderer Fisch überhaupt erschossen werden? Andere lobten die schnelle Reaktion, um weitere Verletzungen von Badegästen zu verhindern. Wir vom BLINKER und auch andere Angler wiesen zudem darauf hin, dass der Wels im Brombachsee die Badegäste lediglich vertreiben wollte, da er sein Nest bewachte. Die Laichzeit des Welses und der Beginn der Badesaison beginnen bei rund 18 Grad …
Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist der Fall nun juristisch beendet. Der Riesenwels jedoch bleibt wohl als einzigartiges Kapitel bayerischer Fischerei- und Rechtsgeschichte in Erinnerung.







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