Urteil aus Kiel: Schleswig-Holsteins Angler müssen weiter Fischereiabgabe zahlen

Klage gescheitert: Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, kommt um die Fischereiabgabe nicht herum. Das hat das Verwaltungsgericht Kiel eindeutig entschieden.

Bild: Pixabay.com/NoName13

Wer in Schleswig-Holstein angeln will, muss zahlen: Die Fischereiabgabe dient laut Gericht dem Schutz von Fischbeständen und der Pflege der Gewässer.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.09.2023 (Az. 4 A 99/21) die Rechtmäßigkeit der Fischereiabgabe gemäß § 29 des Landesfischereigesetzes (LFischG SH) bestätigt. Ein Angler hatte gegen die Abgabe geklagt – sie sei verfassungswidrig und für Freizeitfischer unzumutbar. Die Richter der 4. Kammer wiesen die Klage jedoch ab: Die Fischereiabgabe sei eine verfassungskonforme Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, die nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße.

Es ist keine Steuer sonder eine Sonderabgabe  

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Fischereiabgabe weder um eine Steuer noch um eine Gebühr, sondern um eine zweckgebundene Sonderabgabe. Solche Abgaben dürfen laut Bundesverfassungsgericht nur dann erhoben werden, wenn eine „homogene Gruppe“ mit besonderem Bezug zum Abgabenzweck betroffen ist. Im Fall der Fischereiabgabe sei dies gegeben: Unabhängig davon, ob Berufsfischer oder Freizeitangler – alle seien direkt auf intakte Gewässer und Fischbestände angewiesen.

Die Fischereiabgabe finanziert laut Gericht sinnvolle Maßnahmen, die unmittelbar den Anglern zugutekommen: etwa Besatzprogramme, Monitoringprojekte oder die Ausbildung ehrenamtlicher Fischereiaufseher. Auch der Hinweis des Klägers, er leiste selbst keinen aktiven Beitrag zur Hege, überzeugte die Richter nicht: Wer angelt, greife in das Ökosystem ein – und profitiere von dessen Pflege.

Ein Aspekt des Urteils: Das Gericht stellte fest, dass das Einkleben der Fischereiabgabemarke in den Fischereischein als Verwaltungsakt zu werten sei. Für Angler bedeutet das: Verwaltungsentscheidungen rund ums Angeln sind grundsätzlich gerichtlich überprüfbar – ein Plus an Rechtssicherheit.

Was das Urteil für Angler bedeutet

Angler in Schleswig-Holstein – egal ob organisiert oder nicht – müssen die Fischereiabgabe weiterhin zahlen. Die Mittel fließen in die Pflege von Gewässern und Beständen. Das Urteil macht deutlich: Solche Abgaben sind rechtlich zulässig und dienen dem Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung der Fischerei im Land.

 


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