Jahrelang galt die Emscher als der Fluss, der eine gewaltige Abwasserflut in den Rhein spülte. Doch dann beschlossen die Emschergenossenschaft sowie das Land NRW die Emscher zu renaturieren. Bereits 2022 wurde die Mündung des Flusses in den Rhein um rund 500 m nach Norden verlegt. Im Juli 2025 waren die Arbeiten an der neuen Aue abgeschlossen. Auch wurde der Wasserlevel auf eine Höhe gebracht, wo früher der Absturz der Emscher durch einen Betonkanal in den Rhein 6 m betrug. So können nun Wanderfische zwischen Rhein und Emscher frei hin und her wechseln.
Grundsätzliches Angelverbot an der Emscher-Mündung
Der Vorfall mit den beiden gestellten Schwarzanglern bringt die Emschergenossenschaft dazu, noch einmal darauf hin zu weisen, dass die eingezäunten Zonen an der Emscher-Mündung zum Schutz von Flora und Fauna der neu gestalteten Aue unter keinen Umständen betreten werden dürfen. Schwarzangeln ist zudem eine Straftat (§293 StGB), die von der Emschergenossenschaft zur Anzeige gebracht wird – und das ausnahmslos.
Straftaten summieren sich
Damit ist das Angeln in Zonen an der Emscher-Mündung grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Schwarzangler die Zäune und Absperrungen überwinden, begehen sie auch noch Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), eine weitere Straftat, was die Strafe erhöht.
Quelle: NRZ






