Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil (vom 19.02.2010, Az.: 325 O 316/09) klargestellt: Beleidigende Äußerungen in einem vereinseigenen Internetforum sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie das Ansehen des Vereins oder einzelner Mitglieder verletzen.
Im konkreten Fall ging es um einen Anglerverein, der einem Mitglied nach längerem Streit fristlos die Mitgliedschaft gekündigt hatte. Hintergrund waren fortlaufende Auseinandersetzungen zwischen dem Vorstand und dem betroffenen Angler. Nach dem Ausschluss verfasste dieser mehrere Beiträge im vereinseigenen Online-Forum, in denen er den Vorstand und andere Mitglieder in herabsetzender Weise kritisierte und beleidigte.
Der Verein sah darin eine klare Verletzung seines geschützten Rufes und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts – und zog vor Gericht. Die Richter gaben dem Verein Recht: Solche Äußerungen seien unzulässig, da sie nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Gericht betonte, dass gerade in vereinsinternen Foren ein respektvoller Umgang miteinander wichtig sei und persönliche Angriffe nicht toleriert werden könnten.
Auch im Internet gelten die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Wer im Netz beleidigt oder diffamiert – ob Einzelpersonen oder ganze Vereine – muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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