Fünf Ruten im Wasser, Anzeige, Tackle weg! 

Manche Zeitgenossen bekommen am Wasser den Hals einfach nicht voll: Am Hainbergsee flog ein Angler auf, der sein Rutenkontingent um mehr als das Doppelte überzog. Trotz gültiger Papiere ist das gesamte Geschirr jetzt futsch – und die Polizei ermittelt wegen handfester Fischwilderei.

Polizei – Fünf Ruten im Wasser, Anzeige, Tackle weg

Bild: KI_Symbolbild

Man kennt diese Spezies vom Vereinsgewässer: Kaum ist der Ansitzplatz bezogen, wird der gesamte Uferstreifen mit Rutenständern vernagelt, als gelte es, den gesamten Fischbestand im Alleingang rauszuholen. Dass maßlose Gier am Wasser selten gut ausgeht, durfte am Hainbergsee bei Meuselwitz in Thüringen nun ein 41-jähriger Angler am eigenen Leib erfahren.

Wenn die Gier über den Verstand siegt: Rutenwald am Ufer

Am Samstagmittag rückte die Polizei zur Kontrolle an das Gewässer aus. Eigentlich schien auf den ersten Blick alles seine Richtigkeit zu haben: Der Mann zog brav einen gültigen Fischereischein sowie die passende Angelkarte aus der Tasche. Vorbildlich, möchte man meinen. Ein Blick nach links und rechts offenbarte den Beamten jedoch das ganze Ausmaß seines Handelns. Statt der an diesem See strikt vorgeschriebenen zwei Ruten hatte der Kollege fünf Ruten scharf gemacht und ausgelegt. Er wollte offenbar ganz sichergehen, dass kein Fisch an ihm vorbeikommt.

Erlaubnisschein – und doch ein Fall für den Staatsanwalt

Wer glaubt, mit einer bezahlten Angelkarte in der Tasche riskiere man bei überzähligen Ruten lediglich ein Schulterzucken oder ein kleines Ordnungsgeld der Gewässeraufsicht, liegt daneben. Rechtlich verhält es sich glasklar: Der Erlaubnisschein deckt das Fischen nur unter den vereinbarten Bedingungen ab. Wer mit fünf statt zwei Ruten fischt, besitzt für die überzähligen Ruten schlichtweg kein Fangrecht. Die Beamten zeigten entsprechend wenig Sinn für Humor. Sie stellten die Angelruten an Ort und Stelle sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Fischwilderei ein. Der Angelausflug endete für den Kollegen mit einem leeren Kofferraum, Frust auf ganzer Linie und einer satten Anzeige.

Dazu Michael Werner, Chefredakteur Blinker:

„Hand aufs Herz: Ich kenne das Kribbeln, wenn am liebsten jeden Hotspot gleichzeitig anwerfen möchte. Aber wer glaubt, er könne aus einer Zwei-Ruten-Karte eine Fünf-Ruten-Batterie basteln, dem fehlt der grundlegende Respekt: vor den Fischen, seinen Mitanglern und dem Gewässerbewirtschafter. Überzählige Ruten im Wasser sind kein Kavaliersdelikt, sondern Fischwilderei nach Paragraph 293 StGB. Nicht machen …“


12 x Blinker

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