Wer an der Elbe im Landkreis Harburg angelt, muss sich künftig auch auf Kontrollen von der Wasserseite einstellen. In einem gemeinsamen Einsatz überprüften die Rangerinnen und Ranger der örtlichen Landschaftswacht zusammen mit der Wasserschutzpolizei Scharnebeck zahlreiche Unterstände und Angelstellen direkt vom Polizeiboot aus.

Bild: Landkreis Harburg
Florian Baier, Carina Peters, Astrid Seidler und Andreas Maron sind als Rangerinnen und Ranger in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Harburg unterwegs.
Neuer Blickwinkel: Versteckte Plätze von der Wasserseite aus sichtbar
Für das Team der Landschaftswacht bot die Tour per Boot eine völlig neue Perspektive. Viele Angelstellen an der Elbe sind vom Land aus durch dichtes Gebüsch und Röhricht verdeckt und schwer einsehbar. „Für uns war das ein neuer Blick zu erkennen, was man alles nur von der Wasserseite aus sieht“, erklärt Ranger Andreas Maron
Röhricht gestutzt, Weiden abgesägt: Dreiste Verstöße im Schutzgebiet
Dass dieser Perspektivwechsel nötig ist, zeigte sich bei dem Einsatz rasch. Vom Land aus sind viele Plätze dicht zugewachsen und kaum einzusehen. Vom Wasser aus lässt sich die Uferlinie dagegen lückenlos überblicken. Ranger Florian Baier traute bei einer Kontrolle seinen Augen kaum: Fünf Angler hatten sich im Naturschutzgebiet eingerichtet – und dafür eigenmächtig mit der Säge Platz geschaffen. Neben Röhricht fielen der Aktion sogar armdicke Weidenäste zum Opfer. Einsicht? Fehlanzeige. Man habe sich „nichts dabei gedacht“, so die Ausrede der Männer vor Ort.
Grundsätzlich gilt: Das Angeln ist auch im Naturschutzgebiet an der Elbe erlaubt. Die Behörden betonen, dass es nicht darum geht, Petrijünger vom Gewässer zu vertreiben. Allerdings zieht die Elbe auch viele Gastangler an – beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen. Wer am Strom fischen möchte, muss sich jedoch strikt an die Naturschutzbestimmungen halten. Folgende Punkte stehen bei den Kontrollen besonders im Fokus:
Baum- und Strauchschnitt verboten: Das Stutzen von Schilfgürteln, Gehölzen oder Ufergehölzen zur Schaffung von Angelplätzen stellt eine illegale Zerstörung von Naturräumen dar und wird geahndet.
Kein Wildcamping
Fahrverbote beachten: Das Befahren von Deichen und geschütztem Wiesenvorland mit dem Auto ist untersagt.
Offenes Feuer ist brandgefährlich: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Ufergebüsch stellen offene Lagerfeuer ein extrem hohes Brandrisiko dar.
Aufklärung geht vor
Die vor knapp drei Jahren ins Leben gerufene Landschaftswacht des Landkreises setzt im Alltag auf den Dialog. Die Mitarbeiter erklären Regeln und werben für Verständnis. Doch gerade bei größeren Gruppen oder wenn Alkohol im Spiel ist, kippt die Stimmung gelegentlich. In solchen Fällen greift die Behörde durch: Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern geahndet. Die Kontrollen finden flexibel auch abends und an Wochenenden statt – nicht nur an der Elbe, sondern unter anderem auch an Este, Seeve, Luhe sowie in den Heidegebieten des Landkreises.






