Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Regelung zur Entnahme von Fischottern in Bayern erneut vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht äußerte dabei erhebliche rechtliche Zweifel an der Verordnung. Damit sehen sich viele Teichwirte nach Einschätzung des Landesfischereiverbands Bayern (LFV) weiterhin unzureichend vor Fraßschäden geschützt.
Rückschlag für Teichwirte
Nach Angaben des LFV Bayern verschärft die Entscheidung die ohnehin angespannte Lage vieler Betriebe. „Dieser erneute Rückschlag ist ein Desaster für unsere Teichwirtschaft“, erklärt Alfred Stier, Vizepräsident des Verbands für die Berufsfischerei. Bereits seit Jahren werde darauf hingewiesen, dass zahlreiche Betriebe ohne praktikable Lösungen im Umgang mit dem Fischotter wirtschaftlich unter Druck geraten. Der Verband warnt, dass einige Teichwirtschaften bereits am Rand der Aufgabe stehen.
Otter gefährdet Fischbestände
Nach Ansicht des LFV Bayern sind viele Fischarten betroffen. Demnach könnten seltene und bedrohte Arten wie Huchen, Nase oder Äsche unter dem zunehmenden Otterbestand leiden, etwa an Laichplätzen oder Fischaufstiegsanlagen.
Der Verband und viele Angler fordern daher schon länger eine stärker ausgewogene Betrachtung im Naturschutz: Der Schutz einzelner Arten dürfe nicht zulasten ganzer aquatischer Ökosysteme gehen.
Forderung nach neuem Management
Vor diesem Hintergrund spricht sich der LFV Bayern erneut für ein umfassendes Maßnahmenpaket aus. Dazu zählen unter anderem eine rechtssichere Entnahmeverordnung, bessere Entschädigungsregelungen, die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie ein flächendeckendes Monitoring der Otterpopulation. Als Vorbild wird dabei ein ökologisch abgestimmtes Management wie in Österreich genannt. „Wir brauchen Lösungen – keine weiteren Jahre des Stillstands“, so Alfred Stier.
Versuche, den Umgang mit dem Fischotter über regionale Entnahmeregelungen zu steuern, sind rechtlich umstritten und wurden mehrfach gerichtlich gestoppt. Hintergrund ist unter anderem der strenge Schutzstatus der Art nach europäischem Naturschutzrecht. Für viele bleibt damit die Frage offen, wie ein ausgewogenes Management aussehen kann, das sowohl den Schutz des Otters als auch die Interessen von Fischbeständen und Bewirtschaftern berücksichtigt.
5 Fakten zum Fischotter
- Raubtier mit Schutzstatus Der Fischotter unterliegt in Deutschland dem Bundesjagdrecht, hat jedoch seit 1968 ganzjährige Schonzeit und ist zusätzlich durch die FFH-Richtlinie europaweit geschützt.
- Perfekt an das Wasser angepasst Ohren und Nasenlöcher lassen sich verschließen, das extrem dichte Fell (bis zu 70.000 Haare/cm²) schützt vor Kälte und Nässe – ideale Voraussetzungen für die Jagd im Wasser.
- Starker Schwimmer und Taucher Fischotter erreichen Tauchtiefen bis zu 18 Metern und können bis zu 8 Minuten unter Wasser bleiben.
- Opportunistischer Jäger Auf dem Speiseplan stehen vor allem Fische, Krebse, Amphibien und Muscheln, aber auch Vögel oder kleine Säugetiere – je nachdem, was verfügbar ist.
- Konfliktart in der Teichwirtschaft Besonders in Bayern sorgt der hohe Fischkonsum der Tiere für wirtschaftliche Schäden bei Teichwirten.






