Die Reform im Fischereigesetz in Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, den Einstieg in die Fischerei für Kinder und Jugendliche zu erleichtern und die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit in den Vereinen verbessert.
Friedfischfischereischein ab 8 Jahren
Ab sofort können Kinder ab dem achten Lebensjahr einen Friedfischfischereischein erwerben. Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Noch gültige Jugendfischereischeine können unkompliziert in einen Friedfischfischereischein umgetauscht werden und behalten ihre Gültigkeit auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich, sofern ein gültiger Nachweis vorliegt.
„Großer“ Fischereischein ab 12 Jahren
Die Altersgrenze für den Erwerb des „großen“ Fischereischeins wird von 14 auf 12 Jahre gesenkt. Damit können Kinder und Jugendliche bereits früher legal ihrem Hobby nachgehen, beispielsweise beim Spinnfischen. Dies erleichtert den Zugang zum Angeln und stärkt die Nachwuchsarbeit in den Vereinen.
Vereinfachte Regelung für Sonderfischereischeininhaber
Zukünftig reicht ein Friedfischfischereischein für die begleitende Person aus, um Sonderfischereischeininhaber zu begleiten. Für viele Jungangler bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, da die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung entfällt, wenn sie als Inhaber eines Jugendfischereischeines nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin auf Friedfische angeln möchten. Die Prüfungen für Jugend- und Friedfischfischereischein waren fachlich ohnehin gleichwertig. Somit entfallen sowohl der Aufwand als auch die Kosten für eine zusätzliche Prüfung und die Ausstellung eines weiteren Scheins. Auch die Vereine profitieren von den Änderungen, da die Nachwuchsarbeit gestärkt und der Zugang zum Angeln für Kinder und Jugendliche erleichtert wird.
Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt begrüßt die Änderungen ausdrücklich und betont: „Auch die dritte Änderung sehen wir als enorme Erleichterung. Die Voraussetzungen, um als Begleitperson für Inhaber eines Sonderfischereischeines gelten zu können, wurden gesenkt. Wir gehen davon aus, dass die Inklusion hiermit gefördert wird und alle Inhaber von Sonderfischereischeinen eine Erleichterung erfahren.“
Anerkennung in anderen Bundesländern
Inwiefern die verschiedenen Fischereischeine aus Sachsen-Anhalt zukünftig in anderen Bundesländern anerkannt werden, ist derzeit noch in Klärung. Der Landesanglerverband werde zu gegebener Zeit darüber berichten.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die beschlossenen Änderungen im Fischereigesetz werden erst wirksam, wenn sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden. Im Anschluss muss die Fischerprüfungsordnung angepasst werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.






