Fischer zu Geldstrafen verurteilt

Nach dem mysteriösen Tod von 5 Kegelrobben müssen nun zwei Fischer empfindliche Geldstrafen zahlen, weil sie deren Tod missbilligend in Kauf genommen hatten.

Kegelrobben Junges

Bild: wikipedia

Kegelrobbenjunges. Solche Meeressäuger schwimmen gern in Reusen und müssen dann elendlich ertrinken.

Die beiden Männer hatten am „Thiessower Haken“ im Südosten von Rügen ihre  Treibnetze ausgelegt. Bei Netzkontrollen war ihnen aufgefallen, dass sich immer wieder Kegelrobben in den Maschen verfingen und darin jämmerlich erstickten.

Die Fischer hatten nichts unternommen, weiteren Robben ein ähnliches Schicksal zu ersparen. Das Amtsgericht verurteilte die Fischer, weil sie es in Kauf genommen hatten, dass weitere Kegelrobben zum Opfer der Netze wurden. Nun müssen die Fischer rund drei Monatsgehälter an Strafe zahlen.

Reusen müssen gesperrt werden

Da ab Oktober 2024 vor Rügen 47 Robben tot gefunden wurden, war schnell klar, dass es sich nicht nur um natürliche Todfunde handelte, sondern auch um menschliche Gleichgültigkeit.

Mittlerweile müssen alle Reusen mit einer „Einschwimm-Sperre“ ausgestattet sein, damit keine Robbe mehr aus Versehen in ein Netz schwimmt.


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