Im Jahr 2022 verabschiedete die Stadt Utrecht den Bebauungsplan für das Wohngebiet Haarijn und Haarijnseplas. Dieser Plan sah eine Fläche für eine sogenannte Solarinsel bis 50.000 Quadratmeter im östlichen Teil des Sees vor. Die Angelmöglichkeiten waren dort bereits eingeschränkt. Die Stadt Utrecht hatte das Uferangeln im westlichen Teil des Haarijnseplas bereits verboten. Eine weitere Solarinsel hätte die Angelmöglichkeiten potenziell weiter einschränken können.
Wie reagieren die Fische?
Außerdem ist unklar, welche Auswirkungen eine Solarinsel auf die Fischbestände hätte. Der AUHV war darüber sehr besorgt und ging deshalb, unterstützt von der Rechtsabteilung der Sportvisunie, vor Gericht. Obwohl das Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan, dessen entgültige Verabschiedung nicht verhindern konnte, stand den Anglern noch ein Rechtsweg offen, um ihre Interessen zu wahren: ein Einspruch gegen die Umweltgenehmigung für die Solarinsel. In diesem Verfahren wiesen die Anwälte der Angelvereine unter anderem auf die widersprüchlichen Bauzeichnungen, Unklarheiten hinsichtlich des Projektumfangs, der Verankerungsmethode und des Verlaufs der Stromkabel hin. Dies bedeutet, dass die Folgen für die Angler nicht präzise abgeschätzt werden können.
Folgen für Angler unabsehbar
Darüber hinaus wiesen die Rechtsanwälte der Sportvisunie darauf hin, dass das Bebauungsgutachten – das Bestandteil der Baupläne ist – lediglich bedingt sei und von der Stadt Utrecht ignoriert worden sei. Laut Bebauungsgutachten muss beim Bau die bestehende Bebauung sowie die Struktur des Stadt- und Landbildes berücksichtigt werden. Dies ging aus den Plänen nicht ausreichend hervor und ist kein unerhebliches Detail. Die Solarinsel hat einen erheblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Gebiets und damit auf das Angelerlebnis.
Genehmigung wird aufgehoben
Das Gericht entschied zugunsten der AUHV und der Sportvisunie und hob die Genehmigung auf. Laut Gericht lässt sich aufgrund der widersprüchlichen Dokumente nicht feststellen, für welchen konkreten Bauplan die Genehmigung erteilt wurde und ob der Solarpark innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans liegt. Zudem war lediglich eine bedingte ästethische Stellungnahme abgegeben worden, da wichtigte Details noch nicht geklärt waren. Dank des Durchhaltungsvermögens und des unermüdlichen Engagements der AUHV und der Sportvisunie (ehemals „Sportvisserij Nederland“) wurde der Bau des Solarparks somit vorerst gestoppt.

Bild: sportvisunie.nl
Ein so schönes Angelgewässer würde durch einen Solarpark komplett verschandelt.
Quelle: Sportvisunie.nl
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