RecFishing-App: Meldepflicht wohl erst im Sommer

Die neue RecFishing-App soll Fänge von Meeresanglern in Nord- und Ostsee erfassen. Doch in Deutschland fehlt noch die Rechtsgrundlage. Wahrscheinlich kommt die Meldepflicht frühestens im Sommer.

Dorsch Sandaal Gummifisch

Bild: F. Pippardt

Das „Auslesen“ der Fänge könnte helfen, den Dorschbestand besser einschätzen zu können.

Am 13. Januar informierte der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) darüber, dass sich die Veröffentlichung der europäischen RecFishing-App aufgrund technischer Engpässe auf den 5. Februar verschoben hat. Doch auch dieses Datum hat für Meeresanglerinnen und Meeresangler in Deutschland aktuell noch keine rechtliche Bedeutung. Der Grund: Die notwendige Rechtsgrundlage in Form einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) ist bislang nicht rechtskräftig.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst im Sommer gerechnet. Und erst mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung werden Anglerinnen und Angler in Deutschland verpflichtet sein, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest.

Welche Fänge müssen gemeldet werden?

Die Meldepflicht basiert auf der Verordnung (EU) 2023/2842, mit der die bestehende EU-Fischereikontrollverordnung (EG Nr. 1224/2009) geändert wurde. Ziel ist eine bessere Datengrundlage für das Fischereimanagement in europäischen Gewässern.

Sobald die Regelung in deutsches Recht überführt ist, müssen Meeresangler folgende Arten melden – auch dann, wenn sie zurückgesetzt werden:

Nordsee:

  • Europäischer Aal (Anguilla anguilla)
  • Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Ostsee:

  • Europäischer Aal (Anguilla anguilla)
  • Dorsch/Kabeljau (Gadus morhua)
  • Atlantischer Lachs (Salmo salar)
Angler mit Wolfsbarsch in der Nacht

Bild: F. van der Burg, Fishing in Holland

Wolfsbarsche müssen auch gemeldet werden – aber aktuell noch nicht.

Kritik am bisherigen Ablauf

Dass die Einführung der EU-App in Deutschland an fehlenden rechtlichen Grundlagen scheitert, sieht der DAFV kritisch. Aus Sicht des Verbandes hätte es längst klarer Vorgaben bedurft, um sowohl Anglerinnen und Anglern als auch den zuständigen Kontrollbehörden Planungssicherheit zu geben. DAFV-Geschäftsführer Alexander Seggelke erklärt: „Da die App ohnehin kaum Anreize zum Mitmachen bietet, drohen am Ende vor allem Frust, unbrauchbare Daten und eine vertane Chance.“

Warum gibt es die RecFishing-App?

Der politische Prozess begann bereits im Jahr 2018. In einem Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung wurden 2017 erhebliche Schwächen bei der Datenerhebung festgestellt. In der Folge verhandelten EU-Kommission und Europäisches Parlament über Reformen, die am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss mündeten: der Verordnung (EU) 2023/2842.

Diese Verordnung sieht unter anderem die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vor. Den EU-Mitgliedsstaaten wurde freigestellt, entweder auf eine EU-weite Lösung zu setzen oder eigene Systeme zur Datenerhebung zu entwickeln und die Daten elektronisch an die EU zu übermitteln.

Das zuständige Bundesministerium und der DAFV sprachen sich früh gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei aus. Gleichzeitig betonte der Verband, dass belastbare Daten eine Chance für ein besseres, nachhaltigeres Fischereimanagement darstellen können. Viele Regulierungen basieren bislang auf Stichproben und Hochrechnungen. Das birgt das Risiko von Über- oder Unterschätzungen – mit direkten Folgen für Managemententscheidungen und Fangregelungen.

Eigenes deutsches Konzept blieb leider ungenutzt

Bereits Anfang 2024 entwickelte der DAFV gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei ein technisches Konzept für die elektronische Datenerhebung in Deutschland. Darin wurden bekannte Schwachstellen der EU-App berücksichtigt, etwa das Fehlen einer analogen Alternative für Angler ohne Smartphone. Die Fischereibehörden der Bundesländer entschieden sich dennoch, auf die von der EU-Kommission beauftragte App eines externen Anbieters zu setzen.Trotz dieser Entscheidung arbeitete der DAFV weiter eng mit dem Bundesministerium sowie den europäischen Angelverbänden (EAA) und der zuständigen EU-Abteilung DG Mare zusammen. Zwischen Oktober und Dezember 2025 testeten der DAFV und seine Partner verschiedene Prototypen der RecFishing-App. Die Rückmeldungen aus diesen Testphasen führten laut Verband zu spürbaren Verbesserungen an der Anwendung. Ziel bleibt eine Lösung, die einerseits belastbare Daten liefert und andererseits den Aufwand für Angler möglichst gering hält.


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