Befragt wurden Angler, Verbände, die Anglervertretung sowie Vollzugsbeamte, auf deren Hinweise hin, die neuen Regeln aufgebaut sind.
Top Sets erlaubt
- Zusätzlich zur Kopfrute dürfen mehrere Top-Sets aufgebaut werden. Dies erlaubt dem Stippfischer einen schnellen Wechsel ohne die zulässige Rutenzahl zu überschreiten. Für viele Angler mit der Kopfrute war ein schneller Wechsel bislang schwierig, weil sie nur ein oder zwei fertige Montagen einsatzbereit haben durften. Auf Anraten des Anglerbeauftragten wurde diese Anzahl erhöht, um schnell auf unterschiedliche Bedingungen am Wasser reagieren zu können.
Strengere Regeln zum Setzkescher-Einsatz
Für Wettkampfangler sind Setzkescher unentbehrlich. Viele Angler verwendeten diese aber, um möglichst große Fischmengen darin zu hältern. Deshalb sind Setzkescher nach Sonnenuntergang nicht mehr erlaubt. Das beugt Missbrauch vor und garantiert, dass die vorübergehende Hälterung verantwortungsvoll geschieht.
Weniger Fische dürfen entnommen werden
Einige Angler entnehmen Fische für den Eigenbedarf. Bisher durfte man 15 große Schleien oder Brassen pro Angeltag entnehmen. Das ist vielen Anglern zu viel. Deshalb darf man ab 2026 weniger Fische entnehmen. Die Sportvisunie (Sportfischerverband) ist nicht gegen das Angeln zum Eigenbedarf, aber große Fischmengen sind mit einer gesunden und fairen Sportfischerei unvereinbar.
Das Fangen und Mitführen von Köderfischen bleibt weiterhin möglich. So tragen wir Angler zu gesunden Fischbeständen und einem ausgewogenen Fangverhältnis bei.
Mehr Möglichkeiten für digitale Angeldokumente
Die Sportvisunie arbeitet an einer digitalen Angelerlaubnis. Eine digitale Angelerlaubnis kann man digital am Wasser vorzeigen – das reduziert den Papierkram. Dieser Schritt ebnet außerdem den Weg in eine Zukunft, in der man zum Angeln nur noch den VISplanner benötigt.
Weiter reichende Vollmachten
Außerdem bekommen Fischereikontrolleure und Vollzugsbeamte mehr Möglichkeiten, um bei Bedarf einzugreifen. So können diese für ein sicheres und sauberes Gewässer sorgen. Sie können zum Beispiel Angler anweisen, Fische aus dem Setzkescher oder anderen Behältnissen sofort wieder ins Gewässer zurückzusetzen.
Neue Mindest- und Höchstmaße
Es gab bis 2026 regionale Unterschiede beim Fang von Zander, Hecht und Barsch. Die Sportvisunie hat die Entnahme von drei Barschen pro Tag erlaubt. Allerdings dürfen die Fische bis maximal 45 cm lang sein. Ab 2026 gelten klare Mindest- und Höchstgrößen für Hecht, Zander und Barsch, das sogenannte Küchenfenster. Diese Beschränkungen schützen sowohl Jungfische, als auch große, kräftige Exemplare, die wichtig für den Fischbestand, die Wasserqualität und die Freizeitfischerei sind.
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