Gerichtsverfahren bei einem Fisch zu viel?

  • Hallöle,


    ich habe ein großes Problem...


    Habe mit Gastkarte im Umland einen Fisch zu viel rausgeholt- dies war mir zunächst nicht richtig bewußt...
    Jetzt wurde ich angeschwärzt.
    Nun warte ich auf Nachricht vom betreffendem Verein.
    Weiß jemand in solch einem Fall Bescheid?
    Komme ich vor Gericht, geht die Geldstrafe in die Tausende...
    Habe echt Schiss, kann nur noch daran denken...
    Vor allem der Verein wollte sich melden und es "kommt" nichts..
    Über Antworten, auch wenn sie "hart" sind freue ich mich sehr

  • Moin!
    In dem Fall würe ich mich einfach noch einmal an den betroffenen Angelverein wenden. Bei uns wären die Mitglieder des Vorstands die Ansprechpartner. Die entsprechenden Personen sind in der Regel ausfindig zu machen. Eigentlich sollte sich so etwas regeln lassen.


    In welchem Bundesland ist es zu dem Vorfall gekommen und was genau war das Problem. Du hast einen Fisch zuviel entnommen, wo bei eine maximal Entnahme überschritten worden ist?

    Gruß

  • Hallo,
    Ich denke, dass da nicht viel passiert, zumal die Behörden meistens eh "überlastet" sind.
    Wenn das einmal passiert ist, und man sonst nichts oder nicht viel angestellt hat, wird da auch nichts groß passieren.
    Sollte es zu einer Anzeige kommen, wird diese wahrscheinlich wegen "Geringfügigkeit" eingestellt.
    Das dauert aber Alles seine Zeit. Also bis sich vielleicht die Polizei bei dir meldet, sofern es eine Anzeige gibt, kann es schon 3-4 Wochen dauern, manchmal sicherlich auch länger.
    Vor Gericht landet sowas in den meisten Fällen nicht, entweder einigt man sich so (eventuell eine geringe Geldstrafe, bzw. Zahlung an den Verein), oder das Ganze wird fallengelassen.
    Also obwohl es leichter ist als gesagt, würde ich mir da keine Sorgen machen, erst recht nicht vor Weihnachten.


    Viele Grüße, John.


    P.S: Oft hilft in solchen Fällen auch ein Gespräch mit den Verantwortlichen, aber wenn oder bevor nichts kommt oder die sich melden, würde ich auch nichts machen.

  • hi,
    der versuch eines gespräches oder einer entschuldigung würde m.m.n. bei einem evtl. folgenden rechtsstreit sicherlich zu deinen gunsten ausgelegt werden.
    ich würde ein nett formuliertes schreiben an entsprechende ansprechpartner richten, natürlich per einschreiben und ne reaktion abwarten.


    einen unterschied macht natürlich auch ob du von offizieller stelle, sprich anerkanntem kontolleur, kontrolliert wurdest oder ob es sich um irgendeine andere person handelt die nur "meldung " gemacht hat.


    ich an deiner stelle würde nicht auf reaktion der gegenseite warten sonder als erstes agieren.


    gruss

  • Zitat von 44er Barsch

    ich an deiner stelle würde nicht auf reaktion der gegenseite warten sonder als erstes agieren.


    gruss


    Solange es nichts offizielles gibt, würde ich nicht handeln.
    "Gerichtsverfahren bei einem Fisch zu viel?"


    Ein Fisch zu viel ? Also der Gegenwert wird wohl kein öffentliches Interesse nach sich ziehen, wenn es allerdings ein paar mehr Fische waren, kann das wohl zur Diebstahls-Anzeige führen.


    Sobald du eine Vorladung von der Polizei erhältst, kannst du das Gerichtsverfahren whs. abwenden wenn du mit der Gegenseite Kontakt aufnimmst.


    Aber nun nochmal zu Ablauf: Wurdest du kontrolliert und hattest 3 Hechte statt 2 oder wie muß ich mir das Vorstellen?

  • Wer ist denn der Geschädigte deines Verhaltens? Wen hast Du mit dem einen Fisch zu viel übervorteilt? Zu dem solltest Du hingehen und die Sache klarstellen – Agieren ist besser als reagieren und so nimmst Du ihm den Wind aus den Segeln.

  • Hallöle,


    also noch mal zum Verständnis:
    Ich habe als Gast einen Hecht zu viel geangelt. Dies wurde gesehen und zum Gewässerwart weiter "getragen", dies wiederum wurde im Verein besprochen...und jetzt (gestern) hab ich Antwort bekommen...Entweder in den Verein eintreten oder Anzeige...ist das nicht Erpressung? Ich würd jetzt eintreten oder würde ich mit einer Anzeige besser "wegkommen"...

  • Also ich staune.... Anscheinend scheint wird dass hier ja ganz locker gesehen mit der ganzen Sache.
    Ich für meinen Teil bin Mitglied in zwei Angelvereinen und finde, das Gastangler genauso an die Regeln zu halten haben oder sogar noch mehr, als die Vereinsmitglieder.
    Auch ich fische manchmal mit Gastkarte in benachbarten Gewässern, kenne aber den Inhalt der Gastkarten. Das allein ist eigentlich schon eine Selbstverständlichkeit...
    """....dies war mir zunächst nicht richtig bewußt... """
    bis du angeschwärzt wurdest, gelle? sorry, klingt für mich nach ner lahmen Ausrede irgendwie.
    Davon mal abgesehen, das man sowieso nicht mehr entnehmen sollte, als man für den Eigenbedarf benötigt.

  • Naja, ist doch okay, eine Hand wäscht eben die Andere.
    Erpressung würde ich das nicht nennen, eher als eine Art Abkommen.
    Klar kommt es auf die Vereinsgebühren an oder was dich das Ganze kosten würde.


    Dennoch finde ich, dass man für seine Fehler auch gerade stehen muss, egal auf welche Art und Weise.
    Viele Grüße, John.

  • Hast Du die beiden Alternativen ernsthaft schriftlich mitgeteilt bekommen? Gelten für Vereinsmitglieder andere Regeln - dürfen sie 3 Hechte entnehmen? Klingt für mich "interessant". Mein Anwalt hätte sicher einen Heidenspass daran, dieses "freundliche Angebot" mit dem Richter und der Gegenseite genauer zu erörtern... ;-)


    Nichtsdestotrotz solltest Du mal drüber nachdenken, ob die ganze Sache überhaupt den Stress wert war. Wozu muss man drei Hechte auf einmal entnehmen? Etwas mehr Zurückhaltung und Augenmaß bei der Entnahme und man kann sich derart unruhige Nächte ersparen.

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Zitat von Johnny79

    ...Erpressung würde ich das nicht nennen...


    Es ist auch keine Erpressung, es ist Nötigung. Für den Tatbestand der Erpressung muss die Erlangung eines Vermögensvorteils vorliegen. Für den geforderten Eintritt in den Verein müssen zwar auch Geldleistungen erbracht werden, aber dafür erfolgen auch Gegenleistungen seitens des Vereins, so dass kein Vermögensvorteil vorliegt..
    Eine weitere Tatsache ist, dass hier Fischwilderei nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt.
    Zitat: „Fischwilderei ist die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Wenn Jemand mehr Fisch entnimmt, als ihm durch die Regelungen zugesagt wurde, ist das eine Verletzung eines fremden Fischereirechts.


    So, nun mal die Klugscheißertaste auf aus. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es bei einem klärenden Gespräch zwischen beiden Parteien möglich sein sollte, die Kuh vom Eis zu holen, man muss nur aufeinander zugehen..

  • Fischwilderei wohl eher nicht, wenn man sich den Tatbestand anschaut. Eher Diebstahl, was es nicht unbedingt besser macht. Aber da der verursachte Schaden minimal ist, würde die Sache eh wegen Geringfügigkeit gar nicht erst vor Gericht kommen. Schadenersatz bzw. Ersatzleistung könnten verfügt werden, aber den Aufwand macht sich keiner für einen Gegenwert von vielleicht 20 Euro 😄

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  • Zitat von 44er Barsch

    hi,
    der versuch eines gespräches oder einer entschuldigung würde m.m.n. bei einem evtl. folgenden rechtsstreit sicherlich zu deinen gunsten ausgelegt werden.
    ich würde ein nett formuliertes schreiben an entsprechende ansprechpartner richten, natürlich per einschreiben und ne reaktion abwarten.


    Als Fischereiaufseher kann ich bestätigen das es immer schön ist wenn man etwas hat wo der beschuldigte schriftlich die Tat zugibt. Dann läuft es nicht mehr auf Aussage gegen Aussage hinaus, bei welcher mein Wort als Fischereiaufseher sicher mehr Gewicht hätte, nur war es hier ja ein "normaler" Angler der es gesehen hat. Und das bei so einem Streitwert, hm.
    Ein Kollege und ich haben vor mehreren Monaten Anzeige erstellt weil ich einen erwischt hatte der mehrfach Aalschnüre von geschätzten 100m gelegt hatte. An dem Tag hatte er noch 3 Aale gefangen und keine Gastkarte. Wir haben fast 2 Stunden auf die Polizei gewartet, einer von deen fragte dann ob wir sie wegen sowas echt gerufen haben. :evil:
    Die haben die Aussage von dem Kerl, der sich nicht raus reden kann, dazu unsere Ausagen, er hatte es ja auch uns gegenüber zugegeben.


    Bei unserer Polizei hatte ich ein paar Wochen vorher Anzeige gegen Unbekannt wegen der ersten gefundenen Leine erstattet. Die andere Anzeige haben die von der Kreisstadt aufgenommen weil am Wochenende unsere Station nicht besetzt war. D war ich dann Montags mit der zweiten Leine, die die aus der Kreisstadt nicht mit haben wollten. Wir werden uns vermutlich melden wenn wir die Akte von den Kollegen haben. Darauf warten wir seit Monaten. Ich habe hier immer noch 100m Aalschnur und wir haben nichts gehört.


    Wir hätten den Threadersteller auch gemeldet, das Verhalten kann ich nicht gut heißen. Wenn er das Angebot (was schriftlich sicher dumm vom Verein war) nicht annimmt, dann wird er sicher keine Gastkarten mehr bekommen, unabhängig vom Ausgang der Anzeige. Ich würde mir also überlegen ob diese Angebot, das sicher als weihnachtliche Lösung gedacht war um eine Anzeige zu verhindern, nicht interessant ist. Für mich ist das eine Geste des guten Willens vom Verein, wenn auch sicher nicht unproblematisch und recht unüberlegt.

  • Mach das man.... Demnächst kann dann jeder so viele Fische entnehmen wie er will... Angelvereine und Ihre Regeln, so unnütz wie sonst was *Ironie Modus aus*


    Ganz ehrlich, bei manchen hier Frage ich mich, ob sie sich auch mal Gedanken machen über das was sie hier so schreiben... Ich persönlich finde weder das Verhalten des "Fischfrevlers" in Ordnung noch das der Personen, die dieses Verhalten anscheinend billigen...

  • Zitat von achimx

    Mach das man.... Demnächst kann dann jeder so viele Fische entnehmen wie er will... Angelvereine und Ihre Regeln, so unnütz wie sonst was *Ironie Modus aus*.


    Wenn mir jemand etwas klauen würde........
    Der Tatbestand des Diebstahls den will ich nicht unter den Tisch kehren,
    ich habe lediglich Optionen aufgezeigt.

  • Ich finde das Verhalten des TE miserabel, denn eine übermäßige Fischentnahme ist beim besten Willen nicht mehr zeitgemäß. Allerdings würde ich, wäre ich in seiner Situation, die "Anzeige" wählen, weil diese ins Leere laufen wird wegen Geringfügigkeit oder mangels an Beweisen. Wenn sie überhaupt kommt, denn der Verein müsste schon saublöd sein, wenn ihm nicht klar ist, dass er sich durch sein unmoralisches Angebot selbst disqualifiziert hat.


    Mir ist ein sehr ähnlicher Fall bekannt, bei dem der Verein oder in konkreter der Berufsfischer, der für das Gewässer Karten ausgibt, am Ende sogar selbst arge Schwierigkeiten hatte, weil er selbst angezeigt wurde.

  • Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass der Themenöffner ganz offensichtlich ein Fehlverhalten begangen hat… Moral hin oder her.
    Außerdem scheint er offensichtlich zur „Nehmerfraktion“ zu gehören, was sein Verhalten hier im Forum klar macht – Außer der Suche nach einer Lösung seines Problems kam von ihm nichts. :(

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