• Hallo Zusammen!


    Ich habe mal wieder eine Frage:


    In Deutschland braucht man ja einen Fischereischein, um angeln
    zu können, ne? Ok, soweit so gut!


    Aber wie oder besser warum dürfen dann die "Anfänger" in der
    Sendung trotzdem überall angeln? Ich glaube nämlich kaum das
    die (zumindest nicht alle) einen Schein haben, oder?


    :?: :?: :?:

  • Es gibt rechtlich unterschiedliche Vorgaben in den verschiedenen Bundesländern ...


    - Stockangelrecht
    - Touristenschein
    - verschieden Küstenbereiche
    - etc.


    Es ist also nicht alles einheitlich geregelt

  • Hi,
    solltest Du die Sendung aufmerksam verfolgt haben, wäre die Frage auch schon Beantwortet.
    In einigen Folgen sagen die Teilnehmer (Anfänger) das sie den "Schein"
    gemacht haben aber dann nie geangelt oder die Art des Fischens (Fliegenfischen) praktiziert haben.
    Dann gibt es auch noch die Möglichkeiten die Taxler schon beschrieben hat.


    Gruß
    Rudi

  • Schau Dir mal die Anmeldebedingungen für die Show an. Du findest Sie gut versteckt im Forum für Auwa-Fans, liest sich wie ein Fanforum für die Band Shanghai-Kaschemmen, oder irgend so ein komisches Hotel in einer asiatischen Stadt. Eine der Bedingungen ist z. B. mindestens 18 Jahre alt und, wenn hier in Deutschland gedreht wird läuft nichts ohne Fischereischein.

  • Auch richtige Anfänger geht, er sagt ja in Deutschland, und nicht alle Folgen spielen da. Abgesehen davon, dass es eben auch Gegenden in Deutschland gibt wo jeder Angeln kann. Bei uns z.B. braucht man für die Küstengewässer, und die Flußabschnitte die dazu gehören, keine Prüfung. Und einen Fischereischein braucht hier überhaupt keiner und den haben auch die wenigstens Angler.
    Du siehst, ab und an sind auch komplette Anfänger möglich, aber normal sind es eben schon Anfänger in dem Bereich die aber eine Prüfung haben.
    Ach ja die Forellenseen sind ja auch solche Gebiete wo es ohne Prüfung geht.

  • Wo geht es denn an Forellenseen ohne Angelschein????? In Niedersachsen garantiert nicht. Wenn aus Umsatzgründen nicht kontrolliert wird ist das was anderes, der Betreiber schreibt garantiert in seinen AGB`s, dass der erforderlich ist, allein um sich rückzuversichern und im Falle einer Kontrolle nicht der Dumme zu sein.

  • In NRW und Rheinland Pfalz ebenso, PETA hat ja damals deutlich dagegen protestiert, als die Blinker Jungs den dicken Stör an der Barweiler Mühle zurückgesetzt haben. Der Schorsch hatte deshalb jede Menge Stress... :)

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Ich kenne keinen Forellensee wo man eine braucht, warum auch? Gibt doch keinen sinnvollen Grund dafür würde ich so spontan sagen.


    Die Prüfung ist ja keine Pflicht zum Angeln. Es ist nur der Sachkundenachweis fürs Töten der Fische, aber wenn das ein anderer macht gibt es doch eigentlich keine Probleme. Ist doch das selbe mit den Kindern die ja auch keine Prüfung haben und in Begleitung von Leuten mit Prüfung angeln gehen dürfen. Das ist auch überall normal und wird sogar von den Gemeinden und Städten für Ferienpassaktionen ausgenutzt.


    Und ABU Freak, was das Zurücksetzen jetzt mit einer Prüfungspflicht zu tun hat, das verstehe ich grade nicht.


    Ich lasse mich gerne eines anderen berichtigen, aber wo steht es vorgeschrieben das man eine Prüfung haben muss um im Forellenpuff zu angeln?


    EDIT: Habe grade mal eben in die Teichordnung des Forellenpuffs in der Nähe geschaut, da steht auch nichts drin das einer Prüfung vorhanden sein muss. Die Fische müssen nur ordnungsgemäß abgeschlagen werden, das muss aber ja nicht der Angler selber machen. Und ab einer gewissen Größe müssen die Welse und Störe zudem zurückgesetzt werden. Das ist alles was ich da finde.


    Und noch ein weiterer See, wieder das selbe. Nichts von wegen Pflicht einer Prüfung.

  • Zitat von Kai S.

    =Ich kenne keinen Forellensee wo man eine braucht, warum auch? Gibt doch keinen sinnvollen Grund dafür würde ich so spontan sagen.


    Die Prüfung ist ja keine Pflicht zum Angeln. Es ist nur der Sachkundenachweis fürs Töten der Fische, aber wenn das ein anderer macht gibt es doch eigentlich keine Probleme. Ist doch das selbe mit den Kindern die ja auch keine Prüfung haben und in Begleitung von Leuten mit Prüfung angeln gehen dürfen. Das ist auch überall normal und wird sogar von den Gemeinden und Städten für Ferienpassaktionen ausgenutzt.


    Ich weiß zwar nicht,wie Deine Prüfung abgelaufen ist,aber meine sah so aus, Theoretischer Teil= Allgemeine Fischkunde,Spezielle Fischkunde,Gewässerkunde und Fischhege,Natur-und Tierschutz,Gerätekunde,Gesetzeskunde.
    Praktischer Teil = zusammen stellen einer waidgerechten Rute (von 10 Ruten), Das bestimmen von mindesten 5 Fischen Anhand von Bildtafeln (von 44 möglichen Fischen).


    Das nennst Du Sachkundenachweis für das Töten von Fischen ???


    Man darf in einigen Bundesländern ohne Schein angeln,allerdings nur auf Weißfisch.Jedoch muß dort dafür,eine Art Fischereiabgabe getätigt werden + Erlaubnisschein.


    Ich kenne in NRW keinen Forellenpuff oder sonstiges Gewässer,an dem man ohne Landesfischereischein angeln darf.


    Zitat von Kai S.

    Ich lasse mich gerne eines anderen berichtigen, aber wo steht es vorgeschrieben das man eine Prüfung haben muss um im Forellenpuff zu angeln?


    Darüber wird bei uns gerne gestritten.Da man sich aber nicht einig ist,gilt in NRW,daß man am Forellensee nur mit gültigem Landesfischereischein angeln darf.Deshalb schreiben es die Betreiber auch in die AGB´s !
    Ist aber auch auf sämtlichen Inernetseiten der Forellenseen in NRW nachzulesen,daß man ihn braucht.
    Anscheinend ist das bei Euch anders geregelt.

  • Auch in Bayern ist Erwachsenen der Fang von Fischen mit einer Handangel nur mit gültigem Fischereischein gestattet.


    Selbst wenn Du ein eigenes Gewässer besitzt darfst Du die Fische zwar mit einem Netz, jedoch nicht mit einer Handangel heraus holen.


    Das gilt somit auch für FoPus!

  • Zitat von prinzbitburg112

    Ich kenne in NRW keinen Forellenpuff oder sonstiges Gewässer,an dem man ohne Landesfischereischein angeln darf.
    Da man sich aber nicht einig ist,gilt in NRW,daß man am Forellensee nur mit gültigem Landesfischereischein angeln darf.Deshalb schreiben es die Betreiber auch in die AGBZs !
    Ist aber auch auf sämtlichen Inernetseiten der Forellenseen in NRW nachzulesen,daß man ihn braucht.
    Anscheinend ist das bei Euch anders geregelt.


    Stimmt nicht ganz.
    Hier im Münsterland (NRW) kenne ich einen Forellenpuff, wo ich noch nie einen mit einem Fischereischein angetroffen habe. Da angeln Kinder, ohne begleitung Erwachsener im Alter von 9 - 10 Jahren.
    Internetseite hat er auch, da stehen die Öffnungszeiten und Preise, Regeln, mit was und mit wie vielen Ruten man fischen darf, aber nichts von dem Fischereischein.
    Da die zwei kleinen Teiche sehr nahe sind, fahre ich für meine Räucherforellen und mal aus jux und spass an der Freude schon seit vielen Jahren dort hin und ich habe wirklich noch nie eine Person angetroffen, die den Schein vorzeihgen mussten!
    Aber das man bei dem Fischereiuntericht lernt wie man einen Fisch waidgerecht tötet und die bestandene Prüfung als Sachkundenachweis dient, wie ich einen Fisch zu töten habe, ist mir auch ganz neu!! Also mir hat es im "Krabbelalter mein Papa erklärt und gezeigt! Danach nie wieder einer, auch nicht beim Untericht!

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Das ist der große Unterschied zwischen was man macht und was man darf. Vor ungefähr 2 Jahren hat mal irgendsowas angegrüntes, die haben offensichtlich schon Moos angesetzt, Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen verschiedene Teichbetreiber hier in NRW gestellt. Es hat anschließend auch Kontrollen von Fischereiaufsehern zusammen mit der Polizei, alleine dürfen die ja nicht auf den Privatgrund, gegeben. Anschließend haben auch die Betreiber die Fischereischeine kontrolliert, wer setzt sich schon gerne Läuse in den eigenen Pelz.


    Ist wie beim Auto fahren, fast alle fahren schneller als erlaubt und nur wer erwischt wird zahlt ;)

  • Zitat von prinzbitburg112


    Ich weiß zwar nicht,wie Deine Prüfung abgelaufen ist,aber meine sah so aus, Theoretischer Teil= Allgemeine Fischkunde,Spezielle Fischkunde,Gewässerkunde und Fischhege,Natur-und Tierschutz,Gerätekunde,Gesetzeskunde.
    Praktischer Teil = zusammen stellen einer waidgerechten Rute (von 10 Ruten), Das bestimmen von mindesten 5 Fischen Anhand von Bildtafeln (von 44 möglichen Fischen).


    Das nennst Du Sachkundenachweis für das Töten von Fischen ???


    Theorie ähnlich wie bei Dir.
    Praxis ist unterschiedlich, war dieses Jahr bei der Prüfung dabei und es gibt viele Möglichkeiten. Eine Rute benennen, die dazu passende Rolle nennen und den Köder, oder auf eine bestimmte Rute zeigen, ect. Dazu 1-2 geschützte Fische nennen, Mindestmaße, Schonzeiten, ect. Was den Prüfern grade einfällt oder worauf sie Lust haben. Bildtafeln gibt es aber keine. Dazu eben noch Casting seit ein paar Jahren, also wir von einem Landesverband in den anderen gewechselt sind und der neue es auf einmal forderte.


    Und nicht ich meine das es der Sachkundenachweis ist, das ist laut meinem Stand die Rechtslage. Ich beziehe mich da auch die hier http://www.bfa-fish.de/nn_8202…pdf/01-2_Seite082-089.pdf auch erwähnte Tierschutz-Schlachtverordnung, die eben einen Sachkundenachweis verlangt. Und als das zählt bei Anglern laut meinem Wissensstand die Prüfung, eben weil man auch lernt wie man mit einem gefangenen Fisch richtig zu verfahren hat. Betäuben mit einem Schlag aufs Gehirn, töten mit Herzstich und ausbluten lassen. Wie gesagt ich lasse mich gerne von was anderem überzeugen, aber das war auch der Endstand der letzten langen Diskussion in einem anderen Forum den ich dazu gelesen hatte und die mit entsprechenden links recht gut belegt war. Ich bin z.Z. am Suchen danach.


    Zitat von prinzbitburg112

    Ich kenne in NRW keinen Forellenpuff oder sonstiges Gewässer,an dem man ohne Landesfischereischein angeln darf.


    Das sind eben die verschiedenen Landesgesetze. Ich kenne keinen in Niedersachsen wo man ihn haben muss, wäre auch sehr sehr blöde, weil eben kein Mensch einen Landesfischereischein haben muss, das Ding ist vollkommen sinnlos hier. Es ist das einzige Bundesland wo es so ist das man den nicht braucht. Man kauft es nur wenn man in anderen Bundesländern fischen will. Dann zahlt man seine paar Euro um ihn lebenslang zu haben. Aus diesem Grund fällt mir ja auch nicht ein warum man eine Prüfung brauchen sollte. Wie gesagt ich bin dankbar wenn jemand da ne Vorschrift nennen könnte, aber wenn ein Landesfischereischein (als Nachweis der bestandenen Prüfung) überflüssig ist, dann braucht man normal doch keine Prüfung zum Angeln. Bleibt nur das Tierschutzgesetz bzw. die Schlachtverordnung, die eben eine Sachkundenachweis zum Töten verlangt, was eben die Prüfung ist. Aber wenn man nicht selber den Fisch tötet, und derjenige der es macht sowas hat, dann gibt es da doch auch keine Probleme.


    Mir ist auch klar das viele einfach nicht überprüfen weil sie ja damit ihr Geld verdienen, dass diejenigen ohne Prüfung dort fischen, aber wie schon gesagt, auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die Pflicht zur Prüfung am Forellensee in Niedersachsen denn laufen?


    Habe hier http://www.gehalt.de/Gesetze/Landesfischereigesetz/Index.htm beim überfliegen nichts gefunden. Das es in anderen Bundesländern evt. Vorschrift ist, das ist mir auch klar, aber darum ging es mir ja auch nicht. Ich suche halt nur die Stelle wo steht das man am Forellensee eine Prüfung braucht (und da man Fischereischeine in manchen Bundesländern auch ohne Prüfung bekommen kann ist theoretisch eine Pflicht den zu haben noch nicht mal eine Pflicht die Prüfung zu haben, aber das lassen wir mal außen vor). Die ganzen Gesetze sind so unübersehbar, dass ich da durchaus was übersehen haben kann. Ich weis halt grade nicht was es sein sollte und warum die Seen bei einer Pflicht sowas in ihren AGB nicht aufführen (das nicht überprüfen ist ja nachvollziehbar weil es Kunden kostet, aber zumindest die rechtliche Sicherheit in den AGB sollte doch dann da sein)


    Fakt ist doch, es gibt in Deutschland von Land zu Land durchaus einige Möglichkeiten auch ohne Prüfung zu fischen. Und darum ging ja auch die Frage.

  • Zitat von Kai S.

    Ich kenne keinen in Niedersachsen wo man ihn haben muss, wäre auch sehr sehr blöde, weil eben kein Mensch einen Landesfischereischein haben muss, das Ding ist vollkommen sinnlos hier.


    http://www.angelsee-brauel.de/Teichordnung.htm


    Ein Sachkundeausweis (Fischereischein) ist erforderlich.


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    http://www.angelparadies-herrh…e/index.php/teichordnung/


    Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung, oder Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.


    ------------------------------------------------------------------------


    http://www.angelpark-thoense.de/index.php?status=regeln


    Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder dem Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Danke ABU Freak, wobei es da ja um den erwähnten (und zum töten notwendigen) Sachkundenachweis geht, der neben der Prüfungsbescheinigung auch der Fischereischein sein kann, da er ja bestätigt das man die Sachkunde hat. Es gibt also doch welche, die sowas in ihren Teichordnungen haben. Bleibt nur die Frage weil es doch irgendwo vorgeschrieben ist, oder einfach nur so von sich aus zur Sicherheit? Wie gesagt ich kenne keinen der sowas drin stehen hat und habe im Gesetz noch nichts gefunden (außer eben der Sachkunde zum töten des Fisches, aber den muss ja nicht der Fänger selber töten). Da würde mich die Rechtslage noch interessieren.


    Ansonsten kann es mir auch egal sein. Ich habe die Prüfung, und wer sie nicht hat und Angeln will, der hat hier genug Forellenseen zur Auswahl wo man keine braucht um Angeln zu können.

  • Mach Dich mal schlau, was Du z. B. brauchst, wenn Du einen Fischereierlaubnisschein für die Weser haben willst. Da brauchst Du entweder die Prüfung oder aber einen entsprechenden "Tötungslehrgang" als Sachkundenachweis. Niedersachsen hat da ziemlich verklausulierte Regelungen. Vieles steht nur indirekt im Gesetz drin und einiges ist aus "Nebenakten" zu entnehmen.

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