Zu Jung um alleine zu Angeln?

  • Ob du es glauben willst, oder nicht. Mir mißfällt der status quo auch, was aber leider rein gar nichts an den juristischen Zuständen ändern wird. Wie wir alle wissen, helfen da auch keine vollmundigen und herzzerreissenden Statements.

  • Zitat von Schultz

    Also von mir aus können Jugendliche sobald Sie die Prüfung abgelegt haben auch allein ans Wasser!
    Eigenverantwortung kann man nicht früh genug lernen.


    Sagen wir es so: Es gibt Kinder/Jugendliche, die sind schon relativ selbstständig. Andere nicht. Aber klar, so lernt mans. Als ich mit 14 ab und an alleine Angeln war, war meine Mom natürlich auch nicht all zu begeistert - inzwischen kein Thema mehr. Da müssen einfach auch die Eltern entscheiden, was sie ihren Kindenr zutrauen und was nicht.

  • ist leider alles nicht sooo einfach. man muß leider zugeben, das diese regelung auch diese vernünftigen nachwuchsangler betrifft. es wäre doch schade wenn man jugendliche, die alternativen zum computer in der freizeit suchen. aber leider kenne ich auch diese die sich nicht umweltgerecht und tierschutzgerecht verhalten. dieses ist allerdings nicht nur an nachwuchsanglern in meiner gegend festzustellen. die reife eines anglers ist nicht nur durch das alter festzumachen!!!
    ich meine das der petijünger nach ermessen des/r gewässerbevollmächtigten auch vor der prüfung, und zwar unabhängig vom alter, das recht, aber auch die pflichten, eines älteren sportsfreundes auf festgelegte zeiten(z.b. bis zur prüfung) erhalten sollte.
    natürlich sind dinge wie: töten des tieres (ES IST EIN LEBEWESEN) aber auch das pflichtbewustsein gegenüber der natur mal abzuchecken.
    ich sah doch wirklich angler, die ließen die fische nach dem abhaken direkt ohne betäubung und weiterem in ihre mitgebrachte plastiktüte verschwinden. dachte so welche gäbe es LEIDER nur auf den kuttertouren.
    Neben der rechtlichen seite sollte es da doch kein problem für junge neulinge geben, oder???
    Mein fazit, das alter ist nicht immer das entscheidende für eine gesunde reife im kopf!!!
    Pikemaster :bindafür:

    Das Wichtigste beim Angeln sind lange Arme, damit man zeigen kann, wie groß der Fisch war.
    Der Fischhändler warf die Forellen dem Angler über den Ladentisch, damit der zu Hause sagen konnte, er hätte sie gefangen.

  • Hm, definiere Jugendliche. :D
    Der Jugendliche ist auch einer von 14 Jahren, und die dürfen bei uns problemlos allein angeln. Bei dir steht aber 13, und ich schätze du zählst dich auch als Jugendlicher. Da darfst du es aber eben noch nicht.


    Die Regelung bei uns ist einfach. Von 8 bis 13 Jahren kann man einen Begleitschein bekommen. Der dient zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung, und da muss eben auch einer dabei sein der da quasi "ausbildet/vorbereitet". Abgesehen davon ist es gesetzlich schon nicht möglich die allein los zu lassen. Denn man muss ja einen Sachkundenachweis haben wenn man einen Fisch töten will, und das ist ja die Prüfung. Da man alle maßigen Fische aber ja leider auch töten muss (wenn es keine Schonzeit ist), macht es also Sinn das ein Kind/Jugendlicher ohne Prüfung auch nicht allein ans Wasser darf. Denn sonst würde man ja die Situation haben das einer ohne Prüfung (also Sachkundenachweis) seine Fische töten muss, was er aber ja nicht darf.


    Ab 14 Jahre muss man dann bein uns die Fischerprüfung haben (die darf man aber eben auch nur kurz vorher machen) , und dann darf man auch allein losziehen. Allerdings dürfen Jugendliche mit Prüfung nur 3 Ruten setzen. Sie haben aber die Möglichkeit ab 16 Jahren, mit Einverständnis der Eltern, schon die große Mitgliedschaft mit vollem Gerät zu bekommen.


    Die Regelung halte ich für recht gut und fair, und da halte ich es auch für richtig das Kinder/Jugendliche ohne Prüfung nicht allein angeln gehen dürfen. Nach der Prüfung spricht aber eben nichts mehr für ein Verbot, denn sie haben dann ja auch die selbe Ausbildung die einen Erwachsenen zum alleine Angeln "befähigt".

  • Hi! Ich sehe in unseren Regelwerken werder gutes noch Fairniss wenn es um Kinder geht.
    Zu Hause lassen es die Eltern zu, das der Nachwuchs an der PlayStation verblödet und ziehen sich völlig aus der Erziehungsverantwortung - aber im Verein wird dann alles gegen die Kinder entschieden.
    Klar, wer will schon schlecht erzogene Jugendliche am Wasser.. .
    Petri!

  • Guten Morgen,


    also bei mir war es früher so das ich auch schon mit 10 Jahren alleine losgezogen bin zum angeln, gut der kleine Weiher lag circa 50 meter hinter unserem Grundstück so das meine Mutter schon noch den Überblick hatte ob ich da saß oder net. Aber um auf das Thema zu kommen ich finde die Regelung das man erst ab 14 alleine angeln darf übertrieben. Jeder Heranwachsende kann schon mit 8, 9 10 Jahren aufs Land raus und sich querfeldein herumtreiben ohne das da jemand Kontrolle hat was die Kiddies da machen (Waldbrandgefahr...etc.). Warum dann diese "schwachsinnigen" Regelungen? Aber was wäre Deutschland ohne Regelungen. ;)
    (Sarkasmus an) Ein Hoch auf den Förderalismus und das Kleinbürgertum. :clap:

  • Also ich habe zwar mit Nein geantwortet, aber ich muss sagen, dass man es auf jeden Fall stärker differenzieren muss. In einem meiner Vereine dürfen die Mitglieder erst mit 14 Jahren und bestandener Prüfung alleine angeln gehen. Allerdings wird den unter 14 jährigen regelmäßig die Möglichkeit geboten unter Aufsicht vom Heimwart am See zu angeln. Da können sie alleine angeln, aber wenn was passiert, dann ist jemand halt in der Nähe. Das hat nichts mit unfairness, oder sowas zu tun. Hier wird einfach die Verantwortung für die Jugend bewusst wahrgenommen. Neben dieser regelmäßigen Aufsicht gibt es noch gemeinsame Angel Aktionen mit der Jugend. Die Jungen Angler lernen also viel und sind auch nicht alleine, falls etwas passiert.


    Ich denke, dass bei 14-18 jährigen alleine die Eltern in der Plficht sind. Sie sollten von Fall zu Fall BEWUSST entscheiden, ob das Kind alleine, angeln (auch Nachtangeln) gehen darf oder nicht. Nur leider können nicht alle Eltern diese Entscheidung bewusst treffen, da sie (wenn sie zB. nicht Angler sind) überhaupt nicht über alle notwendigen Informationen (wie z.B. Gefahren an der Angelstelle) verfügen. Da sollte der Verein meiner Meinung nach eingreifen und die Eltern informieren, statt gezielt verbote für Minderjährige auszusprechen.

  • Die Jugend von heute meines Erachtens begleitung beim Angeln gehen!
    Ich habe schon erlebt wie die die Fische lebendig in die Tüte reingesteckt haben, nicht auf Mindest Maße achten haben einen ca. 30cm Hecht mitgenommen, die geschlachteten Fische liegen gelassen.
    Ich hoffe das ihr Verständnis für meine Meinung hat, was ich erlebt habe.

  • Wie Sieht denn die Rechtslage aus? Der Verein erlaubt es und es passiert ein Unglück; Dann Heißt es wo waren die Aufsichtspersonen?Warum war Niemand da? Ich möchte in so einem "Fall" nicht den Eltern erklären müssen dass die Kinder alleine am Wasser waren.

  • Man kann ja nicht alle Jungangler in einen Topf werfen, aber bei manchen bin ich froh, daß sie nicht alleine Angeln gehen dürfen, weil sie nur Blödsinn machen. Da werden oft keine Schonzeiten oder Schonmaße eingehalten, oder mit verbotenen Ködern gefischt oder eben auch ohne Verstand ( was bei älteren Anglern natürlich auch oft genug vorkommt ) und wie schon erwähnt, ist es natürlich auch die Aufsichtspflicht. Ich habe schon ab und zu nen Jungangler mit ans Wasser genommen und es ist schön, zu sehen, mit welcher Leidenschaft die " Jungen " dabei sind. ;D

  • Ich find das is ein 2-Seitiges Thema.


    Ich bin ganz klar dafür das die Jugend früh zum angeln kommt und ihre Erfahrungen sammelt. Ich war selber nie als Jugendlicher alleine angeln, hätte aber auch ehrlich gesagt keine Lust dazu gehabt. War immer froh wenn jemand da war der mir helfen konnte, wenns ma Probleme gab.


    Andererseits ist die Sicherheit, sowie die Aufsichtspflicht ein Punkt über den man nicht hinwegschauen sollte. Wobei ich zum Punkt Sicherheit nichts sagen kann, da mir noch niiiiie jemand am Wasser so richtig doof kam.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Zitat von shilo

    Wie Sieht denn die Rechtslage aus? Der Verein erlaubt es und es passiert ein Unglück; Dann Heißt es wo waren die Aufsichtspersonen?Warum war Niemand da? Ich möchte in so einem "Fall" nicht den Eltern erklären müssen dass die Kinder alleine am Wasser waren.


    Was hat das mit dem Verein zu tun???
    Also erstmal brauchen sie ja die Unterschrift der Eltern um eine Angelerlaubnis zu bekommen, sie sind ja noch minderjährig. Dann hat der Verein doch nichts damit zu tun wenn sie am Wasser sind. Sie erlauben ihnen nur Fische zu fangen. Für den Rest haben ja immer noch die Eltern die Aufsichtspflicht, es sein denn das ist eine Veranstaltung vom Verein. Da hat der die Verantwortung, aber doch nicht wenn sie innerhalb des Jahres am Wasser sind. Da unterliegt es doch der Aufsichtspflicht der Eltern das sie issen wo sie sind, nicht allein hin gehen, oder das sie sich dort richtig benehmen.


    Und was das Verhalten am Wassr angeht, normal verhalten sich Jugendliche MIT Angelerlaubnis oft besser als viele Erwachsene. Denn durch die Jugendgruppen lernen sie gleich das richtige Verhalten. Lebende Köfis, nein, Müll mitnehmen, ect. Bei den Erwachsenen sieht es da schon anders aus. Ich habe mein Leben lang mit lebenden Köfis geangelt, wie das ist verboten, das weiß ich nicht, ect. Wenn sich Jugendliche so benehmen dann oft nur weil ältere als schlechtes Beispiel vorrangegangen sind. Klar gibt es auch bei den Jugendlichen schwarze Schafe, aber so schlimm wie sie hier teilweise geredet werden, so habe ich sie noch nicht erlebt.

  • Kai S Die Jugendlichen benehmemen sich am Wasser vorbildlich! Aber es gibt da Versicherungsrwchtliche "Probleme" ich war eine zeitlang Jugendwart und daher weiß ich um die Problematik. Ich weis auch dass sich die Eltern auf die Veranwortung des Jugenwartes verlassen(zu Recht) aber wenn ein Unglück passiert greifen die Gesetze und die sind manchmal unverständlich für den Normalbürger. Es kann auch im besonderen Fall für einen Verein Schwierigkeiten geben wenn der Verein ein Nachtangeln für Jugendliche erlaubt hat.

  • Ich war auch bis vor 4 Jahren Jugendwart. Klar gibt es rechtliche Probleme wenn sie zu unseren Veranstaltungen kommen, aber was soll es denn für Probleme geben, wenn sie eine Angelerlaubnis bekommen und dann privat zum Angeln gehen? Das verstehe ich leider nicht, denn als Minderjährige bekommen sie die ja nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern. Und solange es keine Vereinsveranstaltung ist (um sowas geht es hier ja nicht, denn da gibt es ja Aufsicht/Begleitung, eben die Veranstalter) sind die Eltern doch dafür verantwortlich zu wissen wo sie nun sind und was sie machen. Und ein Nachtangeln muss der Verein nicht erlauben, es ist ja automatisch erlaubt wenn es nicht verboten ist.


    Sorry ich verstehe grade echt nicht welche Probleme du meinst. Da wäre eine Erklärung schon nett. Ich gehe mal davon aus das ein Jugendlicher mit Prüfung sich seine Rute schnappt und zum xten Mal an den öffentlichen See geht, der der Stadt gehört, von der der Verein die Angelrechte gepachtet hat. Jetzt hat er vorher aber nicht seinen Eltern bescheid gesagt. Nun passiert etwas an diesem öffentlichen Gewässer, und der Verein, der ja nur die Angelerlaubnis ausgegeben hat (mit Einverständnis der Eltern), soll nun Probleme bekommen? Obwohl die Eltern mit dem Kauf der Angelberechtigung und der Prüfung einverstanden waren, obwohl sie ja ihre Aufsichtpflicht verletzt haben (wenn es einer getan hat) und obwohl die Stadt für das Gewässer verantwortlich ist (der Verein hat nur die Fischereirechte). Das erscheint mir grade echt zu unverständlich.

  • Oftmals steht dabei auch das Jugendschutzgesetz "im Weg" z.B. Veranstaltungen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besucht werden. ( Nachtangeln) Auf dem vereinseigenen Grundstück ist es sogar ein Unterschied ob ein Tor verschlossen ist oder nicht. Ich bin auch der Meinung dass Jugendliche zum Angeln kommen sollen, aber bis zu einer bestimmten Reife sollte ein Erwachsener dabei sein. Nicht unbedingt als Aufpasser sondern als Sicherheit! Bei meiner Tätigkei als Jugendwart und auch später wenn die Kids gefragt haben ob ich die ganze Nacht am Wasser bliebe ( sie durften dann durchangeln) habe ich die Zeit genossen. Meist haben die Jüngeren vor Kälte und Müdigkeit während der Nacht dann mein Biwak aufgesucht.

  • Wie gesagt Veranstaltungen sind klar, aber darum ging es ja nicht. Es ging ja auch nicht um das Vereinsgrundstück als Angelplatz. Und Nachtangeln ist bei uns jedem erlaubt, egal ob 8 Jahre alt und mit Begleitschein, oder 99 Jahre und allein am Wasser. Die meiste Zeit ist das Nachtangeln also keine Veranstaltung. Wenn es eine ist, dann greifen natürlich die ganzen Sachen, darum geht es ja nicht.


    Hier wurde ja mehrfach gesagt es gibt rechtliche Probleme schon wenn der Verein eine Angelerlaubnis ausstellt. Daher würde mich schon interessieren welche das denn sind. Denn evt. gibt es da ja Fehler in der Regelung bei uns die noch keiner bemerkt hat, und dann sollte das natürlich mal überprüft werden. Das man ohne Prüfung (also unter 14 Jahre) bei uns nicht allein angeln darf hatte ich ja schon gesagt. Daher geht es um die rechtlichen Probleme mit Jugendlichen ab 14 Jahre die privat (keine Veranstaltung) angeln gehen, und das allein, wie es bei uns erlaubt und üblich ist. Denn besser evt. Lücken schließen bevor was passiert.

  • Als Knirps habe ich mich immer aufgeregt, dass ich nicht alleine los durfte. Immerhin habe ich mit 6 Jahren angefangen und bin seitdem abhängig von der Droge Angeln.


    Aus heutiger Sicht bin ich dagegen, dass man als Jugendlicher alleine los darf, da ich einfach zu oft erlebt habe, dass da nur Unfug gemacht wird. Sicher nicht die Regel, die für alle gilt, aber Rechts- und Unrechtsbewusstsein wachsen mit zunehmendem Alter und die Erfahrung im Umgang mit der Kreatur auch.

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
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