Herzstich oder Kiemenrundschnitt

  • Funktioniert!


    Die Fische abschlagen und den Kiemenschnitt setzen. Dann zusammen mit etwas nassem Gras in den Korb packen.


    Die Methode war schon bewährt, da war Charles Ritz noch ein kleiner Junge! ;)

  • In dem Fall ist der reine Kiemenschnitt die bessere und nebenbei vollkommen ausreichende Lösung. Wenn du beim Herzstich versehentlich die Galle erwischst, was bei gerade mal maßigen Forellen schnell passieren kann, dann ist der Fisch bei der Zwischenlagerung garantiert ein Fall für die Mülltonne! - Muss ja nicht unbedingt sein :!:

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    das solltest du doch eigentlich wissen. Ein Fisch ist immer nach Betäubung mit Herzstich zu töten. Danach den Kiemenschnitt ansetzen.
    Es sei denn, Du gehörst nicht der christlichen Religion an (SW Schächten)


    Natürlich töte ich meine Fische immer mit Herzstich, deshalb wunderte es mich, dass Andal nur den Kopfschlag und den Kiemschnitt erwähnte.
    Ich hatte bereits so einen Verdacht mit der Galle, deshalb habe ich noch einmal nachgefragt. Gut das ich es gemacht habe.
    Im übrigen bin ich mir 100%ig sicher, dass die Forellen nach einem richtigen Schlag auch schon hinüber sind, mit dem Kiemenschnitt gehe ich dann auf Nummer sicher.


    @ andal
    danke!

    "Wenn man nicht ab und zu Pech im Leben hat, weiss man das Glück nicht zu würdigen...
    Danke dafür!"

  • Der Schlag zur Betäubung und der Kiemenrundschnitt sind nach der in Bayern allgemein gültigen Lehrmeinung bei den Vorbereitungskursen zur Fischereiprüfung absolut ausreichend.


    Warum?


    Ganz einfach. Auch ein ungeübter Angler durchtrennt die Hauptblutgefäße eines Fisches mit dem Kiemenrundschnitt in jedem Fall. Der Fisch ist sofort tot und blutet vollständig aus. Das verhältnismäßig kleine Herz eines Fisches sicher zu treffen verlangt da schon etwas mehr Übung und gelingt nicht immer.

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    das solltest du doch eigentlich wissen. Ein Fisch ist immer nach Betäubung mit Herzstich zu töten. Danach den Kiemenschnitt ansetzen.
    Es sei denn, Du gehörst nicht der christlichen Religion an (SW Schächten)


    Was hat der Kiemenbogenrundschnitt jetzt mit Schächten zu tun wenn ich fragen darf? :roll:
    Soweit mir bekannt ist töten Angler keine Fische :!:
    Angler schlachten Fische um sie zu verwerten.
    Schlachten definiert sich aus Betäuben und Blutentzug (Ausbluten).
    Wie nach dem Betäuben das Blut entzogen wird (Herzstich oder Kiemenbogenrundschnitt) ist völlig egal.
    Beim Kiemenbogenrundschnitt ist es aber wahrscheinlicher die gewünschten Gefäße zu durchtrennen und der Fisch blutet sauberer aus, da das Herz intakt bleibt und das Blut nach draußen fördert. ->bessere Fleischqualität.


    Schächten ist Blutentzug ohne Betäubung.



    Grüße
    Allrounder

    'If the fish are feeding, one rod is enough. If they are not feeding, two rods are too many.' R.Walker

  • Sag mal, warum gräbst Du eine alten Fred im Fliegenfischen-Bereich aus und stellst hier nahezu die gleichen Fragen?
    Jetzt gibts quasi zwei Freds gleichzeitig in unterschiedlichen Bereichen, ganz toll!


  • Dann erkläre mir bitte, wie du schlachtest ohne zu töten - sachlich.


    andal: Wie von Dir bereits geschrieben, wird diese Meinung in Bayern vertreten/ doziert. Aber Bayern ist nur ein Teil von Deutschland. Und das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, das Fischereigesetz Ländersache. Und ein Bundesrecht steht nunmal vor einem Landesrecht (in der hess. Verfassung gibt es z.B.. noch die Todesstrafe).
    Auch ich bin der Meinung, dass ein Kiemenrundschnitt nach Betäubung ausreichend ist zum waidgerechten Töten, aber wie bereits geschrieben ist das Herz des Fisches noch "funktionsfähig", was auf eine Hirntätigkeit schließen lässt. Somit gilt das Lebewesen -hier der Fisch juristisch nicht als tot, mithin nicht als waidgerecht getötet. Deshalb ist man mit einem Herzstich im Falle des Falles auf der sicheren Seite. Bei mir wurden schon von Aufsichtsbeamten (lange ists her) die benutzten Köderfische auf Herzstich untersucht.


    Zum Thema Weidenkorb. Ist eine tolle Alternative zur Kühlbox, da das feuchte Gras für Verdunstungskälte sorgt, durch den Korb selbst kann die Luft zirkulieren. Ersatzweise funktioniert das auch mit einem Jutebeutel

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    ...aber wie bereits geschrieben ist das Herz des Fisches noch "funktionsfähig", was auf eine Hirntätigkeit schließen lässt. Somit gilt das Lebewesen -hier der Fisch juristisch nicht als tot, mithin nicht als waidgerecht getötet.
    ...


    Reflexe?!


    Zitat von Gerd aus Ferd

    Deshalb ist man mit einem Herzstich im Falle des Falles auf der sicheren Seite. Bei mir wurden schon von Aufsichtsbeamten (lange ists her) die benutzten Köderfische auf Herzstich untersucht.


    HIer gehts auch nicht um sauberes Ausbluten sondern darum einen Nachweis für "wirklich tot" zu erbringen...


    By the way: Bayern wäre glaube ich das letzte Bundesland, das einem Christen das Schächten erlauben würde...


    Zitat von Gerd aus Ferd

    Dann erkläre mir bitte, wie du schlachtest ohne zu töten - sachlich.


    War ich unsachlich?
    Schlachten ohne zu töten geht nicht. aber schlachten unterscheidet sich vom reinen töten. Soldaten töten, aber schlachten sie auch?




    Zum Thema: Ein Weidenkorb ist nicht nur praktisch, er sieht auch stylisch aus.
    (seit "Aus der Mitte entspringt ein Fluß")

    'If the fish are feeding, one rod is enough. If they are not feeding, two rods are too many.' R.Walker

  • @ Gerd:


    Du glaubst allen Ernstes, ausgerechnet in Bayern würde bei den Vorbereitungslehrgängen etwas unterrichtet, das nicht gesetzeskonform wäre? - Du machst dich wirklich lächerlich! :lol: :lol: :lol:

  • hallo Gerd,
    Du gehst da leider von falschen Voraussetzungen aus, ein noch ablaufender Herzschlag hat nichts mit einer Hirntätigkeit zu tun. Der Herzschlag, Frequenz und auch Blutdruck kann vom Hirn mitbeeinflusst werden, der Schrittmacher selber liegt aber im Herzen, d.h. das Herz schlägt weiter, wenn das Gehirn längst tot ist, nimm beim Menschen mal den Fall der hirntoten Organspender- Hirn inaktiv- Sauerstoffversorgung erfolgt über künstliche Beatmung-- Herz schlägt weiter-Organe "leben" obwohl das Individuum erloschen ist. Beim fisch ist das natürlich nicht anders, nur die Diskussion ist weniger kompliziert. Die Betäbung durch einen Schlag auf den Kopf schaltet das Bewusstsein aus, der dann erfolgende Kiemenschnit trennt den Blutkreislauf, infolgedessen Erlöschen der Hirnfunktion und damit tod des Individuums, sprich Fisch. Wann beim Fisch juristischerweise der Tod eintritt, ist wohl bisher nicht definiert, aber die bewusste existenz hört mit dem Abtrennen des Hirns vom Blutkreislauf auf.


    Giselher

  • Ich stimme dem von medfisch zu!


    Außerdem habe ich erlebt, wie beim Ausnehmen noch ein Herz herausgekommen ist, das deutlich durchstochen war, jedoch schön weiterpumpte!
    -Es wurde zwar verletzt und somit konnte der Fisch ausbluten, jedoch ist das Herz "nicht tot" gewesen. Sogar bei der völligen Abtrennung pumpte es weiter!!!!!!!
    i


    Und nochmal was: Ob das Herz durchstochen wird, oder die Blutgefäße an den Kiemen durchtrennt werden ist (, glaube ich mal,);-) dem Hirn des Fisches so ziemlich egal ;)


    In dem Sinne
    Petri Heil

  • http://www.bundesrecht.juris.d…JNR012770972BJNG000303377


    http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html


    Diese Links könnt ihr ja mal durchlesen, vielleicht ändert ihr dann ja Euere Meinung. Ich für meinen Teil führe einen Herzstich durch - als definitives Zeichen für das "schlachten" des Fisches. Hab keine Lust auf Anzeige (ob berechtigt oder nicht), auch wenn man vielleicht mit Eueren Gesetzesdefinitionen vor Gericht "Recht" bekommen würde.

  • @ Gerd


    ... und wo steht da, dass lediglich der Herzstich erlaubt ist?


    Der nach der Betäubung stattfindende Blutentzug hat so rasch wie möglich zu erfolgen, damit der Tod schnellstmöglich eintritt.
    Beim Kiemenrundschnitt wird durch das Pumpen des unverletzten Herzens das Blut aus der durchtrennten Arterie gedrückt.
    Somit tritt der Tod bedeutend schneller ein.


    Ausserdem ist der Kiemenrundschnitt für den Angler und den Fisch
    im wahrsten Sinne eine todsichere Angelegenheit.
    (Also einfacher und sicherer)


    Nichts desto trotz sei es jedem versierten Angler natürlich gestattet, bei Kenntnis der anatomischen Lage des Herzens
    den besagten Herzstich durchzuführen.


    Gruß,
    Peter

  • Peter... du weißt es, ich weiß es, der medfisch hats aus seiner Sicht als Humanmediziner sehr deatailiert erklärt, es wird so unterrrichtet und viele, viele andere Angler machen und wissen es ebenso... eh scho' wissen! :lol: ;) :lol:

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    http://www.bundesrecht.juris.d…JNR012770972BJNG000303377


    http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html


    Diese Links könnt ihr ja mal durchlesen, vielleicht ändert ihr dann ja Euere Meinung. Ich für meinen Teil führe einen Herzstich durch - als definitives Zeichen für das "schlachten" des Fisches. Hab keine Lust auf Anzeige (ob berechtigt oder nicht), auch wenn man vielleicht mit Eueren Gesetzesdefinitionen vor Gericht "Recht" bekommen würde.


    Wieso sollte ich meine Meinung ändern?
    Du hast von drei Seiten Andal, Medfish und Taxler erläutert bekommen, dass der Kiemenrundschnitt eine weidgerechte und zudem sichere Tötungsmethode ist.


    Zitat

    (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.


    Hast du mal einen Metzger gefragt, wie bei der Schlachtung Schweine, Rinder und Schafe ausgeblutet werden? Nach der Betäubung (Elektroschock oder Bolzenschuss) wird ihnen die Halsschlagader durchtrennt. Sie werden also nicht durch Herzstich getötet.


    Fische sind keine warmblütigen Tiere.
    Wenn wir ihnen also nach der Betäubung das Blut mittels Kiemenrundschnitt entziehen, dann behandeln wir sie ebenso, wie warmblütige Tiere im professionellen Schlachtbetrieb behandelt werden.

  • Zitat von andal

    Funktioniert!


    Die Fische abschlagen und den Kiemenschnitt setzen. Dann zusammen mit etwas nassem Gras in den Korb packen.


    Die Methode war schon bewährt, da war Charles Ritz noch ein kleiner Junge! ;)


    Für mich wird bei einem Kiemenschnitt - wie von Andal propagiert- lediglich das "Bändchen" zwischen Kopf und Körper am Kiemenbogen durchtrennt. Dies führt zum Ausbluten des Fisches und nicht zu einer Tötung bzw. zu einer langsameren Tötung durch ausbluten. Hierbei ist eine Verletzung der Gallenblase nahezu ausgeschlossen, er führt aber nicht zum schnellen Tod des Fisches. Beim Kiemenrundschnitt werden die Kiemen am oberen Teil des Kopfes durchtrennt - dies führt zu einem schnelleren Tod - soweit richtig. Aber wie bereits mehrfach erwähnt wird diese Art der Tötung (meiner Vermutung nach) nicht oder nur schwer vor irgendwelchen nichtbiologischen Richtern vertreten werden, da nunmal die verbreitete Meinung (auch von mir) für den sicheren Tod ein verletztes Herz ist, was zwangsläufig zum genannten Hirntod führt

  • Stimmts, du hast keinen blassen Schimmer davon, was bei einem Kiemenrundschnitt, kurz auch Kiemenschnitt genannt, passiert. Du hast das noch nie richtig gesehen, geschweige denn selber gemacht. Denn anders kann man sich beim allerbesten Willen deine Argumentation nicht erklären. Es sei denn, dir gehts gar nicht um die Sache, sondern nur ums letzte Wort. Das wäre natürlich auch eine denkbare Lösung!

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