Hallo zusammen.
Bei uns im Kreis gibt es das Flüsschen Fleuth.
Dieser Fluss ist Fischereirechtlich nicht erfasst.
Ich habe bei der unteren Fischereibehörde angerufen aber auch die konnten mir keine Auskunft geben wo ich einen Erlaubnisschein für diesen Fluss bekomme.
Meine Frage.
Benötigt man überhaupt einen extra Erlaubnis zum Angeln, wenn das Gewässer Fischereirechtlich nicht erfasst ist?
Reicht dann der Angelschein alleine um hier zu Angeln?
Gruß RaBe