Fischereirechtlich nicht erfasst

  • Hallo zusammen.
    Bei uns im Kreis gibt es das Flüsschen Fleuth.
    Dieser Fluss ist Fischereirechtlich nicht erfasst.
    Ich habe bei der unteren Fischereibehörde angerufen aber auch die konnten mir keine Auskunft geben wo ich einen Erlaubnisschein für diesen Fluss bekomme.


    Meine Frage.
    Benötigt man überhaupt einen extra Erlaubnis zum Angeln, wenn das Gewässer Fischereirechtlich nicht erfasst ist?
    Reicht dann der Angelschein alleine um hier zu Angeln?


    Gruß RaBe

  • Die Fleuth ist ein Nebenfluss der Niers, bei Geldern? Wenn ja, dann gilt das Fischereirecht von NRW.


    Demnach sind alle Gewässer ab 0,5 ha grundsätzlich für die Fischerei zugänglich zu machen. Irgendwer hat das Fischereirecht inne. Wenn das die Kommune wäre, wüsste die UFB das. Also vermute ich, es liegt weiter oben, vielleicht beim Land. Wenn Du nicht selbst das Fischereirecht besitzt, musst Du das Gewässer pachten, oder Dir anderweitig eine Erlaubnis besorgen. Freie Gewässer gibt es soweit ich weiß in NRW gar nicht.


    Was sein kann, ist dass dort das Angeln aus besonderem Grund komplett verboten ist.

  • Hallo Colamann.


    Vielen Dank für deine Info zu meiner Frage.
    Dann werde ich nochmals bei uns in der Kommune nachfragen oder mich direkt mal an die oberste Fischereibehörde wenden


    Danke nochmals.


    Gruß
    Rainer Berns



    Zitat von Colamann

    Die Fleuth ist ein Nebenfluss der Niers, bei Geldern? Wenn ja, dann gilt das Fischereirecht von NRW.


    Demnach sind alle Gewässer ab 0,5 ha grundsätzlich für die Fischerei zugänglich zu machen. Irgendwer hat das Fischereirecht inne. Wenn das die Kommune wäre, wüsste die UFB das. Also vermute ich, es liegt weiter oben, vielleicht beim Land. Wenn Du nicht selbst das Fischereirecht besitzt, musst Du das Gewässer pachten, oder Dir anderweitig eine Erlaubnis besorgen. Freie Gewässer gibt es soweit ich weiß in NRW gar nicht.


    Was sein kann, ist dass dort das Angeln aus besonderem Grund komplett verboten ist.

  • Moin,


    laut Info handelt es sich da primär um Naturschutzgebiet, die FG Niers sollte da genaueres wissen. ;)


    Wir haben hier auch - wenige Minuten Fahrzeit - den Rethmoorsee in Winsen/Luhe mit einer Größe von 90ha. Da gibt es eine sog. Aussichtsplattform von wo man u.a. den Fischadler beobachten kann. Ansonsten ist um den See komplett ein Graben gesetzt so das man nicht an das Ufers des Sees kommt. Naturschutzgebiet, verständlich! ;)


    Steht man aber auf der Aussichtsplattform sieht man extrem viel Bewegung im Wasser, Kreise, Wellen...der See ist voll mit Fisch. Aber es geht nun einmal nicht... :shock: ;)

  • Hi.
    Vielen Dank erstmal.


    Also die Fleuth ist nur Streckenweise Naturschutzgebiet. bei uns im Ort gibt es ein Stück von ca. 3km was kein Naturschutzgebiet ist.


    Hab mit der obersten Fischereibehörde gesprochen, aber auch hier konnte mir keiner sagen wer für die Fleuth zuständig ist.

    Man sagte mir das die unterer Fischereibehörde das wissen sollte, aber dort hatte ich mich bereits erkundigt und die konnten keinen Eintrag dazu finden :( :shock:
    Fisch sitzt da genug drin, ab Frühjahr lebt das Wasser und das sind nicht ausschließlich kleine.


    Also wenn sich keiner für zuständig erklärt denke ich ich werde es riskieren ,wo kein Kläger auch kein angeklagter ;) :p

  • Zitat von Colamann

    Die, die Du bisher gefragt hast, fühlen sich nicht zuständig. Das heißt leider nicht, dass es nicht doch wen gibt ;)


    Ja,das stimmt wohl, leider.
    Ich werde mir wohl noch weitere Erkundigungen einholen müssen.
    Aber ich will es nun erst recht wissen :dance:

  • Hallo RaBe,


    hast du schon mal ins Fischereigesetz geschaut? Da steht ein guter Tipp drin:
    Das Fischereirecht steht im Wesentlichen den Eigentümern des Gewässergrundstücks zu; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässer verbunden ( § 4 Landesfischereigesetz).
    Vielleicht erkundigst du dich nach Grundstückseigentümern entlang der Strecke? Könnte hilfreich sein, das Grundbuchamt kann Auskunft geben.

  • Hallo zusammen.
    Privat verpachtet sind die Gewässerabschnitte nicht bei uns aber das mit den Grundstückseigentümer das war ein guter Tip, danke mikesch.Dem werde ich auf jeden Fall mal nachgehen. :o


    Vielen Dank dafür, ich halte euch auf dem laufenden.


    Schönen Abend noch
    Gruß Rainer

  • Einfachste Lösung wäre, Du hockst Dich an einem sonnigen Tag ans Wasser und 'angelst' mit Rute ohne Haken, die klassisch angebundene Bierflasche bewahrt Dich da sicherlich vor Strafverfolgung aber wie der Deutsche Michel nunmal so ist kommt garantiert innerhalb einer Stunde jemand, der Dich darauf hinweist, dass Du da nicht angeln darfst und Dir den Rechteinhaber nennt 8)

  • Zitat von Gerd

    Einfachste Lösung wäre, Du hockst Dich an einem sonnigen Tag ans Wasser und 'angelst' mit Rute ohne Haken, die klassisch angebundene Bierflasche bewahrt Dich da sicherlich vor Strafverfolgung aber wie der Deutsche Michel nunmal so ist kommt garantiert innerhalb einer Stunde jemand, der Dich darauf hinweist, dass Du da nicht angeln darfst und Dir den Rechteinhaber nennt 8)



    Das ist genial :D :lol: :dance:
    Das ist der beste Vorschlag von allen :lol: :x
    So ticken wir Deutsche halt :D :clap:
    Danke Gerd.

  • Zitat von Gerd

    Einfachste Lösung wäre, Du hockst Dich an einem sonnigen Tag ans Wasser und 'angelst' mit Rute ohne Haken, die klassisch angebundene Bierflasche bewahrt Dich da sicherlich vor Strafverfolgung aber wie der Deutsche Michel nunmal so ist kommt garantiert innerhalb einer Stunde jemand, der Dich darauf hinweist, dass Du da nicht angeln darfst und Dir den Rechteinhaber nennt 8)


    Inklu schön gekühltem Pils! :lol:


    5. Liter-Fass geht auch, aber nur mit einer vernünftigen Schnur - ein Abreisser wäre fürchterlich.

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