Hilfe, morgen kommt die Prüfung!!

  • Glückwunsch!
    Wenn es dann geschafft ist, fällt einem schon ein Stein vom Herzen.


    Jetzt ab ans Wasser ........


    Gruß und Petri Heil

    Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was man aus dem macht, was einem zustößt.
    (frei übersetzt nach Aldous Huxley, 1894 - 1963)

  • Zitat von Thuni

    So ist es, würde am liebsten sofort losgehen, habe ne Karte für eine hammer geile Gewässerstrecke und kann nicht hin-.-

    D. h. du hast ja einen Jugendfischereischein der noch gültig ist?
    Dann musst du doch "nur" einen Erwachsenen Fischereischeininhaber überreden dich zu begleiten. ;)
    Wenn du alleine gehen möchtest musst du warten.


    Gratulation zur bestandenen Prüfung.


    Falls jemand an den Fragen mit Antwort interessiert ist:
    http://www.schafkopfer.de/down…efung-2012-m.-loesung.pdf

  • Das war das coole an der Onlineprüfung, du hat sofort dein Prüfungszeugnis in die Hand gedrückt bekommen und konntest quasi am gleichen Tag noch deinen Schein holen :)


    Gruß

  • Zitat

    Dann musst du doch "nur" einen Erwachsenen Fischereischeininhaber überreden dich zu begleiten.


    Und genau das ist das Problem. Der einzige, der in Frage kommt, ist mein Vater, der leider sehr beschäftigt ist. Außerdem will ich alleine angeln, ohne irgend ein dummes Gelaber :D

  • Zitat von mikesch

    D. h. du hast ja einen Jugendfischereischein der noch gültig ist?
    Dann musst du doch "nur" einen Erwachsenen Fischereischeininhaber überreden dich zu begleiten. ;)
    Wenn du alleine gehen möchtest musst du warten.


    Gratulation zur bestandenen Prüfung.


    Falls jemand an den Fragen mit Antwort interessiert ist:
    http://www.schafkopfer.de/down…efung-2012-m.-loesung.pdf


    Keine Ahnung wie es bei Euch ist, aber bei uns gilt der Begleitschein zur Vorbereitung auf die Prüfung. Sprich wenn einer mit Begleitschein am 03 Mai 14 Jahre wird und seine Prüfung beim jährlichen Kurs Mitte November ablegt, dann bekommt er den Nachweis zum 14 Geburtstag, aber der Begleitschein ist offiziell nicht mehr gültig, weil er sich ja nicht mehr auf die Prüfung vorbereitet, und nur den Zweck hat der ja. In der Zwischenzeit wars also offiziell mit Angeln für ihn, egal ob Begleitschein vorhanden oder nicht, denn der ist eben NICHT mehr gültig.

  • Also von einem Begleitschein weis ich hier nix. Wir haben den Jugendfischereischein. Mit dem dürfen wir in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Wenn wir die bestanden haben, können wir den normalen Schein kaufen und dann alleine angeln sofern wir mindestens 14 Jahre alt sind.

  • Glückwunsch!


    Werde am 02.09 14! (Jugendfischerreischein läuft ja aus) Und weil ich keine Angelpause machen wollte wäre ich vorletztes Wochenende und letztes Wochenende beim Lehrgang gewesen! Aber ZWEI TAGE vor dem ersten Termin rufen die bei mir an der Lehrgang fällt aus wegen zu geringerer Teilnehmerzahl (3) :(


    Der Lehrgang ging über einen Angelladen und der der Thüringer-Fischerschule hat schon 1 Woche davor angefangen also keine ausweich möglichkeit!


    Hoffe das im Sommer ein Lehrgang+Prüfung stattfindet! Sonst muss ich doch Pause machen! :(

  • Zitat von Thuni

    Also von einem Begleitschein weis ich hier nix. Wir haben den Jugendfischereischein. Mit dem dürfen wir in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Wenn wir die bestanden haben, können wir den normalen Schein kaufen und dann alleine angeln sofern wir mindestens 14 Jahre alt sind.


    Also bei uns kann man ab 8 Jahre den Begleitschein bekommen. Damit darf man dann eben in Begleitung eines Erwachsenen mit zwei Ruten auf Friedfisch angeln. Da man normal ja die Prüfung haben muss ist das so ein Sonderding damit die Jugendlichen halt auch ohne Prüfung Angeln können und von ihren Begleitern gleichzeitig auf die Prüfung und das spätere Angeln vorbereitet werden. Scheint das selbe zu sein wie bei Euch.


    Zitat

    Niedersächsisches Fischereigesetz
    (Nds. FischG)
    Vom 1. Februar 1978
    § 15


    Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.


    Wie gesagt nur zur Vorbereitung. Wenn man die Prüfung halt hat, dann muss man sich ja nicht mehr darauf vorbereiten, womit dieser Paragraph nicht mehr zählt und der Jugendliche keine Fischereierlaubnis mehr erteilt werden darf. Da ich jetzt nicht weiß in welchem BL Du wohnst kann ich nichts genaues dazu sagen, aber ich vermute bei Euch wird es ähnlich stehen. Solltest Du mal nachschauen.

  • Wobei das aber auch unterschiedlich gehandhabt wird. Ich durfte mit dem Jugendfischeischein nur mit einer Rute fischen. Egal auf was.
    Was wohl überall gleich ist, dass man ohne Prüfung nur in Begleitung fischen darf.


    Thuni: Hast du deine Urkunde schon?

  • Nö, die lassen sich ganz schön Zeit -.-
    Zum Glück ist der Raubfisch noch geschont. Wenn die nach der Schonzeit immer noch nicht da ist garantiere ich für nix... ;-)

  • Keinen Stress. Ist ja erst 3 Wochen her.
    Bei mir steht der 2.4 als Austellungsdatum auf der Urkunde. Also ca. 4 Wochen nach der Prüfung.
    Erzählt kriegt man den ich immer 6 - 8 Wochen.


    Weiß nicht wie die Kommunen mittlerweile arbeiten aber normallerweise sollte das noch reichen bis 1.5.
    Dann geht's auch bei mir wieder richtig los.

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