Wallerangeln am hessischen Rhein

  • Hallo,
    habe noch eine fragen zum Wallerangeln und zwar speziell in Hessen. Der Waller hat bei uns im hessischen Rhein keine Schonzeit und kein Schonmaß um die Bestände zu regulieren. Nun frage ich mich ob ich jetzt auch mit zwei Ruten auf Waller fischen darf. Angenommen ich fische ein Wurmbündel an einer U-Posenmontage und nebenher geh ich noch ein wenig Spinnen auf Wels oder auch Zander, ist das in Ordnung obwohl nur eine Raubfischangel erlaubt ist aber die Beschränkungen auf Wels aufgehoben sind?
    Gruß und Petri Heil
    Paddi

  • Weiß nicht wie es in Hessen ausgelegt ist. In NRW ist es so das du mit 2 Ruten angeln darfst ODER mit einer Spinnrute.


    Wenns bei euch auch so ist dann entweder Spinnfischen oder 2 Ruten auf Waller raus. ;)


    Guck mal auf deiner Rheinkarte. Da steht ja drauf was du darfst.


    Ich denke das sich die Menge der Ruten nicht ändert, auch wenn Schonzeit und Mindestmaß aufgehoben wurden.

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Es gab mal eine Regelung, die besagt, dass man mit zwei Ruten fischen darf, davon allerdings nur eine auf Raubfisch. Ob diese Einschränkung noch besteht, kann ich Dir leider nicht sagen, da sie mich noch nie groß interessiert hat. Schau aber mal im Erlaubnisschein nach, müsste da eigentlich drin stehen. Ob man eine Rute mit starkem Geflecht, großen Haken und Unterwasserboje als Friedfischrute deuten kann ???
    Ich denke, bei den zuständigen WaSchuCops ja. Sie haben einen Bekannten von mir mal belehrt, dass er seinen Wobbler nicht lebend fischen darf 8)

  • Zitat

    Es gab mal eine Regelung, die besagt, dass man mit zwei Ruten fischen darf, davon allerdings nur eine auf Raubfisch.


    So stehts noch drin. Ich würde sagen ne Rute mit Wurmbündel und ne Spinne ist wohl erlaubt.

  • Was bitte ist der Waller, wenn kein Raubfisch. Und 15 Tauwürmer auf einem 0/10er Haken kauft dir auch der dümmste Entenpozilist nicht als Friedfischmontage ab!

  • Das ist doch einfach. Der Waller ist ein Raubfisch. Gerätschaften zu seinem Fang sind Raubfischgerätschaften. Auch wenn er ohne besonderen gesetzlichen Schutz ist, müsste die Beschränkung schon ausdrücklich aufgehoben sein. Ist sie das?

  • Ja, vermutlich wirst Du recht haben. Ich werde mir die Bestimmungen nochmal genau durchlesen, ich dacht das evtl. jemand genauer Bescheid wüsste wie die Regelung im Detail aussieht. Ich fände es nur logisch wenn es erlaubt wäre mit zwei Ruten auf Wels zu fischen, wenn sogar Schonzeiten und Mindestmaße aufgehoben werden.

  • Moin!


    Also nur damit ich das jetzt richtig verstehe Paddi:
    Du möchtest also 1 oder 2 Ansitz-Ruten auswerfen und nebenbei noch ne Runde spinnen? Ist es nicht allgemein so dass das verboten ist? Also Ansitz und Spinnen zu kombinieren? Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine es ist nur "entweder/oder" erlaubt. Ich meine da mal was gelesen zu haben dass es ja z.B nicht waidgerecht wäre weil Du ja nicht an beiden Angeln drillen kannst wenn Du an einer Ansitz- und der Spinnrute gleichzeitig einen Biss bekommst...

  • Wo wäre dann der Sinn darin mit zwei Ruten Ansitzen zu dürfen, ist es da nicht möglich zwei Bisse gleichzeitig zu bekommen? Wenn man es so sieht dürfte man immer nur mit einer Rute fischen, tust Du das?

  • Auf Aal kannst du doch auch mit 2 Ruten auf Grund angelen. Da hängen doch auch die Tauwürmer dran....


    Ich denke die Regelung sieht vor das man nicht mit 2 Spinnruten (Wie auch immer das fuktionieren soll) fischen darf. Wahrscheinlich wollen die vermeiden das da 2 Mann im Boot mit 4 Ruten den Rhein abschleppen ;)


    Wie gesagt ich finde eine Rute auf Grund mit Wurm und ne Spinnrute geht.
    Aber zur Sicherheit frag mal die WaSchuPo beim nächsten Treffen.
    Obwohl die beim bisherigen Kontrolieren meinerseits nicht wirklich interessiert waren was für Ruten und vor allem mit was beködert die im Wasser hingen.

  • Ich hatte bei den bisherigen Kontrollen auch das Gefühl das sich die WaSchuPo nicht wirklich dafür interessiert was an den Ruten hängt. Dafür haben sie mich schon nach meinem Verbandskasten und Warndreieck im Auto gefragt, obwohl das nicht wirklich viel mit meinen Ruten oder meinem Fischereischen zu tun hat :roll:

  • Ich kann jetzt nicht für Hessen sprechen, aber evt. kann ich ja trotzdem etwas helfen. Bei uns ist das ganz einfach.


    Stefan83 liegt auf jeden Fall daneben. Warum sollte man allgemein nicht Spinnfischen und Ansitzangeln kombinieren dürfen? Habe selber schon mit 4 Ruten auf Hecht gefischt und dazu noch eine Spinnrute. Erlaubt sind sogar 4 Friedfischruten und 4 Raubfischruten + Spinnrute. Habe ich beim Nachtangeln auch schon gemacht.


    Und damit sind wir auch schon beim Punkt. Paddi sagt doch es ist nur eine Raubfischrute erlaubt. Bei uns sind Raubfischruten klar definiert, alles wo ein Fisch oder Fischteil dran ist. Matchrute mit 18er Haken am 0,08mm Vorfach und ein Stück Fisch als Köder ist eine Raubfischrute. Welsangel mit 0,60mm Geflecht und 30 Tauwürmern am 8/0 Haken ist eine Friedfischrute. Der Köder entscheidet was für eine Rute es ist und ich gehe doch davon aus das es auch bei Euch so ist Paddi. Ich weiß es aber nicht, nur glaube ich eben nicht das die da eine besondere Regelung haben die aus Tauwurmruten dann Raubfischruten macht. Denn dann stellt sich die Frage ist eine Drop Shot Rute mit Wurm auch schon eine Raubfischrute oder eine Grundrute mit Tauwurm, denn das ist doch das selbe wie Carolina/Texas Rig, nur mit etwas anderem Blei evt. :D

  • Standartregelung in Thüringen: 2 Friedfischruten oder 1 Friedfisch und 1 Raubfischrute oder 1 Spinnrute.


    Raubfischrute definiert sich : EIne Rute die zum Fang eine Raubfisches ausgelegt ist, daher mit Köderfisch bestückt ist. Zusätzlich kommt das das Fischen mit Drilling auf Friedfisch verboten ist was ein weiterer Hinweis sein kann.


    Auch In Bayern hab ich ähnliche bis gleiche Erfahrungen gemacht.

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