Ab 01.08.2008: Rauchverbot in bayerischen Kneipen

  • Zitat von reverend

    Das RV ist nur symptomatisch, so der Autor, für die Beschneidung verfassungsrechtlich verbriefter Freiheiten durch die Politik.
    Es wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das RV in seiner jetzigen Form geben.


    Soweit es um Widerstand gegen die Beschneidung Rechte und Freiheiten der Staatsbürger durch den Staat bzw. die Gesetzgebung geht, sympathiere ich ich immer mit denjenigen, die sich gegen eine Einschränkung ihrer verfassungsmässig verbrieften Rechte und Freiheiten wehren.


    Allerdings ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht. An diesem Recht entzündet sich der Konflikt immer wieder.


    Als Nichtraucher denke ich, in öffentlichen Gebäuden ist ein Rauchverbot gerechtfertigt, weil man sich nicht aussuchen kann, ob man da reingeht oder nicht (Schule, Krankenhaus, Rathaus, Gericht usw.).


    Kneipen, Bierzelte und Restaurants sind jedoch Orte, die man freiwillig zum Zeitvertreib aufsucht (ausgenommen vielleicht das Personal) und da könnte das Rauchverbot sicher liberaler gehandhabt werden. Gestern war ich übrigens in einem Restaurant in der großen Nichtraucherzone, wo wegen der großen Gästezahl von der Bedienung gefragt wurde, ob man sich dadurch gestört fühlt, wenn am Nachbartisch geraucht wird. An meinem Tisch war keiner dagegen.


    Als Nichtraucher habe ich kein Problem damit, Kneipen zu besuchen, in denen noch geraucht wird. Ist ja meine Entscheidung!


    Allerdings denke ich im Gegensatz zu Reverend, in einigen Jahren wird sich das Problem ums Rauchverbot in blauen Dunst aufgelöst haben, weil es sich dann allgemein in der Öffentlichkeit durchgesetzt hat...


    Petri, Werner

  • Hallo,


    ich habe ein grundlegendes Problem mit dem Rauchverbot, als Nichtraucher.


    Es gibt keine Logik hinter dem Rauchverbot für Gaststätten, Kneipen etc. Öffentliche Gebäude - o.k., da kann sich keiner entziehen (Ausnahme: Der Bundestag, da sich unsere lieben Politiker ungern einschränken lassen in Ihren persönlichen Beddürfnissen - siehe Diätenerhöhung). Für die Kneipen ist das ein Übergriff in das Hoheitsrecht des Eigentümers. Wann wird mir verboten, zu Hause zu rauchen, wenn ich das will? Der Briefträger könnte sich tödliche Rauchmengen zuführen bei der Auslieferung eines Einschreibebriefs. Ich betrachte dieses Gesetz als typisch "europäische Reglementierungswut" nach dem Motto: Operative Hektik ersetzt geistige Windstille". Vielleicht ein bißchen böse, jedoch recht realistisch.


    So, das langt, sonst schreibe ich mich noch in Rage.


    Cheers

  • Gerade im Radio:
    Es wird Klage gegen das RV beim BVerfG eingelegt durch einen Gaststättenverband. Das RV verstößt gegen das GG - Stichwort Schutz des Eigentumes. Klingt gut - die Eigentümer der Kneipen werden in Ihrem Recht eingeschränkt. Ich gehe davon aus, dass Ende 2010 darüber entschieden wurde.

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